TVÖD SuE – ist meine Stufe angemessen?

Hallo zusammen!

Ich arbeite seit September 2011 als staatlich anerkannte Erzieherin im Regelkindergarten. Gestartet bin ich mit Entgeltgruppe 6, Stufe 2 (das Berufspraktikum wurde richtigerweise als einjährige Berufserfahrung angerechnet).

Nach zwei Jahren habe ich den Arbeitsplatz gewechselt. Meine Stufe wurde beim neuen Arbeitgeber übernommen, aber die Stufenlaufzeit erlosch. Heute würde ich da wahrscheinlich etwas mehr dahinter sein, dass ich die Stufenlaufzeit gutgeschrieben bekomme, aber damals war ich einfach nur froh, eine neue Arbeit gefunden zu haben.

Ab September 2013 habe ich also wieder mit E6, Stufe 2 gearbeitet. Im Dezember 2015 habe ich dann vorübergehend die Leitung übernommen und wurde in E15 eingruppiert. Bevor ich damals zugesagt habe, sprach ich an, dass ich nicht wieder meine Stufenlaufzeit verlieren möchte und konnte eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag vereinbaren, die besagte, dass ich bei Rückkehr in meine bisherige Entgeltgruppe meine Stufenlaufzeit behalte.

Im Juni 2016 endete meine vorübergehende Leitungstätigkeit. Von da an sollte ich die ständige Stellvertretung übernehmen. Als solche wurde ich nun in E13 eingruppiert. Auf Nachfrage war aber schnell klar, dass ich nun wieder von vorn anfangen musste mit der Stufenlaufzeit. Was sehr ärgerlich war, denn drei Monate später wäre ich in Stufe 3 aufgestiegen.

Kürzlich habe ich mit der Leitung meine Stellenbeschreibung überarbeitet. Dort stand E13 Stufe 3 und ich habe sie darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Sie konnte nicht verstehen, warum ich nicht in Stufe 3 bin, auch nicht als ich es ihr erklärt habe. Sie meinte, mir würde Stufe 3 zustehen.

Jetzt bin ich etwas verunsichert, denn ich befürchte zwar, dass das alles durchaus rechtens war, denn soweit ich informiert bin, muss man prinzipiell in einer neuen Entgeltgruppe mit Stufe 1 anfangen. Außer man würde dadurch weniger verdienen als vorher, dann steht einem eine höhere Stufe zu (so dass man am Ende mindestens genauso viel verdient wie vorher). Aber natürlich frage ich mich schon, ob sie nicht doch Recht haben könnte. Verschenken will ich natürlich nichts.

Kennt sich da jemand aus? Habe ich Anspruch auf Stufe 3? Und wenn nicht: Hätte ich irgendwas tun können, um die Stufenlaufzeit zu erhalten?

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße!

Erzieher, TVöD, eingruppierung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erzieher