Nach 3 Jahren Arbeit als Erzieherin Fachabi?

6 Antworten

Da das Fachabi in der Zwischenzeit ohnehin jedem hinterher geworfen wird, kann das durchaus sein. :-)))))


ThyHer  01.10.2017, 14:20

Da das Fachabi in der Zwischenzeit ohnehin jedem hinterher geworfen wird

Dafür hätte ich aber gerne einen Beleg. 

Bei der alten Ausbildung zum Erzieher (bei uns im Saarland). welche es in dieser Form bis 206 gab, war es so, dass du nach 5 Jahren Arbeit in diesem Bereich an einer FH für Soziales studieren konntest. Fachabi hattest du deswegen aber nicht.

Seit 2006 ist es bei uns (also im Saarland) Pflicht bei der Ausbildung Fachabi mitzumachen.

Aber Erzieherausbildung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Im Zweifelsfalle mach den Fachabi- Kurs mit (wenn das bei euch geht), dann haste es auf jeden Fall.

Mir ist bisher nur bekannt, daß Du mit einer Berufsausbildung sowie  einer mehrjährigen Berufspraxis einen fachgebundenen Hochschulzugang hast(,,Studium ohne Abitur") ,also ein Studium aufnehmen kannst, daß Deinem Ausbildungsberuf Erzieherin entspricht, wie z.B. Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit.Über die Aufnahmebedingungen entscheidet die jeweilige Hochschule.

Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und danach 3  Jahren einschlägiger Vollzeitberufspraxis hat man eine Hochschulzugangberechtigung als sogenannter "Beruflich Qualifizierter".

In fachtreue Hochschul- und Fachhochschulstudiengänge kommt man damit in der Regel ohne eine zusätzliche Prüfung noch hinein. Unis verlangen jedoch stets einen Eignungstest.

Der Eignungstest kann eine separte Prüfung, aber u.U. auch ein Studium auf Probe sein. So kann man an der Fernuni in Hagen im Fach Wirtschaft zwischen einer Prüfung und einem Studium auf Probe wählen, in welchem man dann innerhalb einer festgesetzten Frist bestimmte Prüfungsleistungen erbringen muss. Selbstverständlich werden die dann für das weitere Studium anerkannt.

Diese "Zugangsberechtigung" ist aber keine Fachhochschulreife (Fachabi)! Immerhin haben Leute, selbst mit dem besten Fachabi, i.d.R. (z.B. in NRW) überhaupt keine Zugangsberechtigung zu einer Universität, "Beruflich Qualifizierte" aber schon!

Natürlich nicht. 

Je nach Bundesland reicht eine abgeschlossene Berufsausbildung und etwas Berufserfahrung aber aus, um ein fachgebundenes Hochschulstudium zu beginnen. Mit einem anerkannten Fortbildungsabschluss (z.B. dem Meister) erhält man sogar die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. man kann jeden Studiengang in Angriff nehmen.