Hallo ,
ich beziehe eine befristete volle EMR aus medizinischen Gründen, also nicht zu verwechseln mit einer Arbeitsmarktrente. Zwischen meinen Erstantrag und Weitergewährungsantrag, ist mein unbefristeter GdB von 60 auf 100 mit MZ erhöht worden. Dies teilte ich der DRV mit. Trotzdem wurde mir die EMR nur um weitere 3 Jahre befristet gewährt. Ich bin 57 Jahre alt und kann in ein paar Jahren in die AR für schwerbehinderte wechseln. Ich weis nicht wie lange ich noch meine OP rausschieben kann und vermute daher, dass man mir, bei der nächsten Weitergewährungsantrag die volle EMR aberkannt wird. In dem Gutachten steht das so ungefähr drin. Ich weis nicht was sich der medizinische Dienst der DRV dabei gedacht hat. Ich habe nicht nur die eine Erkrankung ( geplante OP) sondern noch andere. Meinen Hausarzt und Fachärzte konsultiere ich regelmäßig. Und jetzt zu meiner Frage: ist es besser abzuwarten bis zum nächsten Verlängerungsantrag oder jetzt schon etwas zu unternehmen z.b. Akteneinsicht anfordern (um zu sehen wie es nur zu befristeten EMR) gekommen ist und ggf. dagegen zu steuern auf eine unbefristete EMR. Dieser Gedanke lässt mich nicht mehr los und beschäftigt mich sehr.
Grüße