Vater verstorben und die Wohnung schon ausgeräumt. Ist das Erbe so schon angenommen?

Guten Abend liebe Gemeinde,

mein Vater ist Freitag überraschend verstorben. Seine Ehefrau (getrennt Leben) , mein Bruder und ich sind die einzigen Verwandten/Erbberechtigten.

Wir haben sofort die Bestattung geplant und sind wie selbstverständlich auch in die Wohnung um persönliche Gegenstände rauszuholen. Wir trafen dann den Vermieter der uns bat, die Wohnung auszuräumen bis zum 1. August. Damit haben wir auch begonnen, teilweise haben wir Dinge weggeschmissen und teilweise an uns genommen (Hausrat, Fotos).

Nun haben wir erfahren, dass mein Vater einige Schulden hat. Mahnbescheide, Inkasso etc.

Wir alle wollen das Erbe ausschlagen. Da wir nun ja aber Sachen aus der Wohnung genommen haben, kann man uns das anlasten und als Erben sehen? Eigentlich wollten wir auch schon anfangen Verträge zu kündigen, das lassen wir wohl lieber?

Würde das im Falle der Erbausschlagung dann der Nachlassverwalter machen?

Wir wollten uns nicht bereichern sondern nur zusehen, dass seine Sachen würdevoll aufbewahrt werden. Mein Vater war mittellos...

Wie sieht es nun aus mit den Beerdigungskosten? Mein Vater hat noch ca. 800 Euro auf dem Konto, die Bestattungskoste/Rechnung laufen auf meinen Namen. Kann man die Rechnung später beim Nachlassverwalter einreichen, sodass der Verstorbene selbst für die Kosten aufkommt? Eine Bekannte sagte nämlich dass von dem Guthaben des Verstorbenen die Kosten getragen werden sollen... Ich bin total verwirrt! DANKE!

Tod, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Schwester will sich Erbteil nicht auszahlen lassen, was nun?

Hallo,

meine Schwester und ich haben jeweils die Hälfte eines Hauses von meinem Vater geerbt. Da kein Testament vorhanden war, greift die gesetzliche Erbfolge und wir sind eine Erbengemeinschaft.

Ich wohne bereits seit 4 Jahren in den Haus - noch zu Lebzeiten von meinem Vater - und habe viel Geld für einen Umbau und die Kernsanierung in das Haus gesteckt. Man muss dazu sagen, dass meine Schwester und ich vor dem Tod unseres Vater schon Eigentümer zu je 1/4 waren. Sie wurde damals mehrfach gefragt, ob sie nicht in das Haus ziehen möchte. Das hat sie immer abgelehnt und bei der Sanierung gegen Entgelt sogar geholfen. Die Kosten für die Sanierung habe ich alleine getragen und mich um unseren Vater gekümmert und ihn die letzten Jahre gepflegt. Meine Schwester war nur ab und zu mal da, wenn ich im Urlaub war. Auch jegliche anfallende Gartenarbeit oder Winterdienst habe ich übernommen. Auch hat sie sich - trotz, dass sie bereits Eigentümerin war - an keinen Kosten beteiligt, sie hat also nicht einen Cent gezahlt.

Nun möchte sie eine große Wohnung haben, für den Fall, dass sie eventuell vielleicht irgendwann mal in den nächsten 10 Jahren eine Wohnung braucht. Das möchte ich allerdings nicht, da ich das Haus für mich nutzen möchte. Ich bin bereit sie auszuzahlen um das Alleineigentum zu erwerben und um jeglicher Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen, da sie sich die Kosten für das Haus nicht leisten kann, die sie ja zur Hälfte zu tragen hat.

Ich möchte das Haus nicht verkaufen und bin ja bereit auszuzahlen, daher meine Frage was kann ich tun? Ich möchte die Auflösung der Erbengemeinschaft.

Recht, Erbrecht, Erbe, Erbengemeinschaft

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