Ausgezahlter Pflichtteil. Reicht eine selber geschriebene und unterschriebene Bestätigung?

Ein Bekannter von mir ist Alleinerbe von einen Haus mit Grundstück und einigen Euros auf den Konto des Verstorbenen.Er hat 6 Geschwister.Es wurde alles geregelt wer was zu bekommen hat und alle waren damit einverstanden. Nun hat er als Sicherheit jeden seiner Geschwister ein Schreiben zugesand in dem die vereinbarte Auszahlungssumme angegeben ist.Damit das Geld auf die Konten der Geschwister eingezahlt werden kann,verlangte er die Kontonummer und Unterschrift.In dem Text stand Sinngemäß: Das mit Zahlung der Summe x auf das Konto x alle Pflichtteils-und Pflichtteilsergänzungsansprüche des verstorbenen x, abgegolten und erledigt sind. Vier der Geschwister haben die Bestätigung ausgefüllt und ihm zurückgeschickt.Daruf hin überwies er sofort das Geld auf die Konten der 4 Geschwister.Die anderen zwei Geschwister haben die Bestätigung nicht zurück geschickt,weil sie mißtrauisch sind was die Summe angeht.Hin und her,er solte alles belegen was er auch tat.Im Nachhinein stellte er fest das ihm ein Fehler unterlaufen ist und es stellte sich heraus das es ein paar Euro mehr sein müßten die die Geschwister bekommen hätten müssen. Nun die Frage: Ist diese selbst formulierte und von den 4 Geschwistern unterschriebene Bestätigung rechtsgültig? Oder können die 4 Geschwister das Geld was durch einen Fehler zu wenig angegeben wurde, auch noch verlangen?

Erbrecht, Erbe
Wir genau läuft die Abwicklung beim Schrebergartenverkauf nach Todesfall?

Meine Großmutter ist verstorben und hat einen Schrebergarten hinterlassen (gehört zum Landschaftverbad Westfalen-Lippe). Sie war Alleinpächterin, außer ihr ist auch niemand Mitglied im Gartenverein. Laut Stadtverband endet das Pachtverhältnis automatisch zum 31.3. und der Garten geht zur Pflege und Wartung an den Gartenverein. Geräumt haben wir auch.

Jetzt kommt nächste Woche der Wertermittler und der Vorstand wird uns direkt auch einem Kaufinteressenten vorstellen. Ich habe aber so das Gefühl, daß der 1. Vorsitzende demjenigen gegenüber - genauso wie uns - angedeutet hat, er könne den Garten fast umsonst haben und er sei eh nichts mehr wert. M.E. wird bei der Schätzung eher ein Wert zwischen 1000 und 2000 Euro herauskommen.

Ich konnte bisher noch nicht ermitteln, was nun passiert, wenn wir uns mit dem Interessenten nicht einig werden. Mangels Pachtvertrag haben wir ja streng genommen ab dem 1.4. nicht einmal mehr Zutritt dort. Sicherlich sind wir bereit, finanziell auch Abstriche zu machen, möchten den Garten aber sicher nicht für 100 Euro abgeben, wenn er 2000 wert ist. Muss der Gartenverein den Garten dann ankaufen oder muss ich ihn ohne Pachtvertrag weiter pflegen oder was ist dann? Die vom Landschaftsverband schien mir nicht allzu firm im Thema und hat mir nur mehrfach gesagt, daß wir ab dem 1.4. da nichts mehr tun müssen, außer eventuelle Mängel im Schätzbericht zu beheben. Und nun? Wer hat Erfahrung damit? Meine Mutter - als Erbin - ist durch Beerdigung etc finanziell eh schon am Limit und hat da kein Geld zu verschenken. Der Landschaftsverband hat mir ernsthaft nahe gelegt, den Garten doch einfach dem Verein zu schenken und damit die Sache ohne Ärger los zu haben...

Garten, Erbe, Kleingarten, pachtvertrag, schätzung, Schrebergarten, Sterbefall, Ablöse

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