Erben/Schenken an die Enkelkinder, was passiert?

Hallo Leute,

Ich saß letzte Woche mit meiner Oma zusammen. Sie ist 78 Jahre alt und leider kamen wir auf das Thema Erben zu sprechen. Ich bin 25 Jahre alt, habe noch eine Schwester und einen Bruder wie ich letztes Jahr erfahren habe der aber adoptiert wurde von einer anderen Familie.

  • Meine Oma hat ein Haus und mehrere Grundstücke (3 oder 4, eines davon Bauland)
  • Sie bekommt monatlich 200€ Rente und geht nebenbei noch Putzen um sich das leben zu finanzieren
  • Sie möchte keine Grundsicherung beantragen aufgrund ihres "Vermögens"
  • Ich schätze die Grundstücke und das Haus auf 250.000€ gesamt ein
  • Ich und meine Schwester sind beide in einer Ausbildung
  • Meine Mutter ist hoch verschuldet.

Ich wollte meiner Oma das mit der Verschuldung von unserer Mutter eigentlich verheimlichen, leider wird das aber zukünftig nicht möglich sein wenn man an das Thema Erben denkt.

Ich habe hier ein paar Fragen:

  1. Kann meine Oma meiner Schwester und mir das komplette Erbe über eine Schenkung überschreiben?
  2. Könnte meine Mutter (sollte es zur gesetzlichen Erbreihenfolge kommen) das Erbe abschlagen obwohl sie tausende Gläubiger im Rücken hat? 2.1 Wenn ja, hätte unser adoptierter Halbbruder auch Anrecht auf dieses Erbe?
  3. Könnte meine Oma (wenn sie diese Schenkung an uns vollzogen hat) Grundsicherung beantragen ohne dass die Schenkung belastet wird?
  4. Könnten wir meiner Oma nach dieser Schenkung einen Mietvertrag "andrehen" damit sie kosten hat, Wohngeld beantragt um diese kosten zu tragen (fiktive Miete)? Oder macht es mehr Sinn ein Nutznießerrecht mit der Schenkung zu verbinden?
  5. hätte unsere Mutter noch gesetzlichen Anspruch auf das "Erbe" nach vollzogener Schenkung? Wenn ja, wie lange?
  6. Könnte das Sozialamt im Pflegefall meiner Oma die Schenkung rückgängig machen bzw uns zum zahlen zwingen? 7 Was kostet der ganze Spaß beim Notar? Ich habe leider kaum Rücklagen und würde am liebsten alles selber tragen damit ich meine Schwester nicht unnötig belasten muss.

Ich möchte das Beste für meine Oma, habe ihr vorgeschlagen alles zu verkaufen und sich noch ein paar schöne Jahre zu machen. Das möchte sie aber nicht, weil sie uns etwas hinterlassen möchte. Und ich mache mir einfach sorgen dass das alles hinfällig werden könnte wenn ich den Berg schulden meiner Mutter sehe.

Ich weiß nicht ob ich soweit alle wichtigen Fragen gestellt habe, falls euch noch etwas einfallen sollte was ich nicht bedacht habe, meldet euch bitte. Ich werde nächste Woche einen Notartermin vereinbaren um die Sachen dann noch einmal im Detail abzuklären.

Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Beantwortung meiner Fragen!

Beste Grüße

Haus, Steuern, Familie, Recht, Erbe, Enkel, schenken, Sozialamt
Renovierung durch Erben im Todesfall?

das letzte Familienmitglied ist in einer Mietswohnung der dortigen Wohnungsbaugenossenschaft verstorben. Der Vorstand der Genossenschaft verweigerte zunächst eine Kopie des Nutzungsvertrags sowie die Ansichtnahme in seinen Räumlichkeiten.statt dessen verlangt der Vorstand der Genossenschaft eine schriftliche Kündigung des Erben (alleiniger) und eine gründliche Renovierung.

Der Nutzungsvertrag liegt in der Zwischenzeit vor. Darin ist u.a. geregelt, dass der Nutzungsvertrag mit dem Folgemonat (Mai) des Todesmonats (April) des rechtmäßigen Mieters endet, Einer schriftlichen Kündigung bedarf es ausdrücklich nicht. Des weiteren ist in einem Renovierungsplan gefordert, dass "spätestens alle 5, 3 bzw 2 Jahre Wohnung, Küche bzw Bad zu renovieren seien - der Mieter hatte mit seiner Partnerin 45 Jahre in der selben Wohnung gelebt. Sie war in 1971 ein Neubau.

Der Vorstand verlangt ausschließlich mündlich vom Erben, alle Tapeten abzunehmen, die PVC-Böden zu entfernen, die Kacheln in der Küche abzunehmen. Schriftlich fordert er höchstens zum Termin auf, bei dem "etwaige Schönheitsreparaturen" zu besprechen seien sowie die angeblich ausstehenden Monatsmieten. Schließlich sei es ja ein Neubau gewesen. Auch müsse der Erbe weitere 2 Monate volle Miete zahlen, demnach auch Juni und Juli. Und erst dann erfolge die Abnahme, und die Genossenschaft sei mit weiteren Schönheitsreparaturen an der Reihe. Für diese Zeit der genossenschaftlichen Renovierung müsse der Erbe selbstverständlich auch weiterhin Miete entrichten. Sein Anwalt schreibt nun dem Gericht, dass die PVC-Böden, die Tapeten sowie die Kacheln durch den Mieter ungenehmigt angebracht wurden. Das Gericht lässt einen Gutachter zu.

ISt das zulässig?

Recht, Erbe, Tapete, Renovierung, Genossenschaft, Gutachter, kacheln, Todesfall, PVC-Boden, Wirtschaft und Finanzen
Warum dauert es so lange bis zur Erbauszahlung?

Hallo zusammen,

vor etwa einem Jahr ist mein Großvater verstorben und dessen Vermögen soll nun vererbt werden. Mein Großvater hatte vier Kinder, von denen eins verstorben ist. Das verstorbene Kind hatte selbst vier Kinder. Wir haben nun die Sorge, dass das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind des Verstorbenen ein Spiel auf Zeit spielt, damit der Erbanspruch der übrigen Pflichtteilberechtigten verjährt. Die Person hat für die Erbsache einen Anwalt beauftragt. Der Anwalt hat sich relativ früh mit den Pflichtteilberechtigen per E-Mail in Verbindung gesetzt und nach den Bankverbindungen gefragt.

Das Erbe ist überschaubar, enthält jedoch ein Haus, das bereits vor mehreren Monaten verkauft wurde. Ansonsten sind nur Barvermögen und Versicherungen enthalten. Telefonische Anrufe beim zuständigen Anwalt waren nicht aufschlussreich. I.d.R. erreicht man nur die Sekretärin, die angibt nichts näheres zu wissen und sagt es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Auch das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind gibt an nichts näheres zu wissen, sagt aber, dass Behörden ein Mitspracherecht bei einem der Kinder des Verstorbenen haben, da dieses geistig behindert ist und in einem Pflegeheim untergebracht ist. Die letzte Rückmeldung des Anwalts nach längerer Zeit erhielten wir vor wenigen Tagen. Diese enthielt nach seinen Worten zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung die Vermögensuskunft des Verstorbenen.

Verwunderlich ist, dass eins der Kinder der verstorbenen bereits relativ früh seinen Erbteil, noch vor Verkauf des Hauses, erhalten hat. Wie kann das sein? Wie sollte man am besten vorgehen? Wenn die Wartezeit noch normal ist, worauf könnte hier genau gewartet werden?

Viele Grüße und Danke im Voraus für die Antworten, yfr588

Haus, Recht, Erbe, Auszahlung, Nachlass
frage zu Vermögen nach Abmeldung vom Jobcenter?

Sagen wir folgende Situation:

Eine ältere Frau besitzt ein Grundstück.

Sie hat insgesamt 3 Kinder und das Testament ist so gemacht, dass es gleich unter den Kindern aufgeteilt wird.

Im Zweifelsfall, wenn sich nach ihrem Tod niemand findet, der das Haus üübernimmt und die anderen Kinder auszahlt, wird es verkauft und jedes Kind erhält seinen monetären Anteil.

Nun sagen wir mal, eine der Töchter ist Hartz4 Empfängerin.

Sie hat öfter mit der mutter zu tun.

Nun hat die Großmutter einen Schlaganfall oder Dergleichen ud muss ins Krankenhaus.

Für die Tochter ist es absehbar dass die Mutter wohl bld sterben wird.

Da Sie als Hartz4 Empfängerin das Geld im Erbfall ans Jobcenter abgeben müsste (da Einkommen/Vermögen), sucht und findet sie auf die Schnelle einen Job, der zumindest das deckt was sie auch zuvor vom Jobcenter bekommen hat.

Vom Jobcenter meldet sie sich ab.

Nun wie erwartet verstirbt die großmutter nach 4 Wochen im Krankenhaus.

ihr haus wird verkauft und unter Anderem diese tochter erbt eine nicht unerhebliche summe (bspw. 20000 Euro), die sie auf ihr bankkonto bekommt.

Da sie ja seit 4 Wochen vom Jobcenter abgemeldet iist und kein hartz4 mehr bezieht, darf sie das geld behalten.

Frage: Würde das so funktionieren?

Oder kann das Jobcenter da sagen: "Ja, sie arbeiten ja erst seit 4 wochen. Und es war ja absehbar, dass sie bald erben würden.

das ist offensichtlicher betrug und sie wollen nur verhindern dass sie das erbe aushändigen müssen.

Das müssen sie zurückzahlen. Ausserdem gibts ein strafverfahren wegen betrug (oder so)!"

Wie wär es da?

Könnte sie sich da, so auf die schnelle, noch kurz vorm tod der mutter nen job besorgen (wir nehmen an, sie kriegt problemlos einen solchen job) und muss dann, da zum erbzeitpunkt kein hartz4 empfänger mehr, nicht das geld ans jobcenter abgeben?

Wie ist da so die aktuelle rechtsprechung bzw. die übichen erfahrungen?

Recht, Erbe, Hartz IV, Jobcenter

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