Pflichtteil geerbt, Jocenter, Jugendamt Unterhaltsschulden, andere Schulden, aber jeder will alles für sich beanspruchen?

Moin!

Ich habe Unterhaltsschulden beim Jugendamt und habe gerade etwas Geld geerbt.

Da ich aber zuletzt von ALG2 leben musste, will nun das Jobcenter alle Nachweise und das Geld schön auf einen bestimmten Zeitraum verrechnen.

Ok, nun ist aber ein Brief vom Jugendamt gekommen, in dem die schreiben, ich soll doch bitte den gesammten geerbten Pflichtteil an sie überweisen um wenigstens einen Teil der Unterhaltsschulden zu begleichen. Hallo?

Ich bin bei der Schuldnerberatung, diese wurde von denen auch informiert.

Jetzt habe ich aber erst nächste Woche einen Termin dort. Als ich heute kurz fragte, ob mir jetzt alle das Geld wegnehmen würden... meinte er nein, wenn ich mir sinnvolle Sachen anschaffe und es nicht sinnlos "verprasse"

Allerdings habe ich den Brief vom Jugendtamt erst gerade gelesen.

Da war mein Plan, also sinnvoller Umgang und gucken was mir das Jobcenter schreibt etc. in der Hoffnung hier und da jeweils Schuldenteile abzuzahlen.

Im Internet habe ich viel schon gelesen.. es heisst, das ich von dem Erbe keine Schulden zahlen darf, da es während des Bezugs von ALG2 zugeflossen ist. Das Jobcenter rechnet mit dem ganzen Erbe.. nach abzug von Anwaltskosten hoffe ich.. sonst pech für die.. anders wäre ich nicht dran gekommen und mein Anwalt meinte es sei zur Beschaffung notwendig gewesen.

Naja, ein kleiner Teil ist eh schon ausgegeben.

Also, das Jobcenter wird mir vorschreiben wollen, wie lange ich mit dem Geld klar kommen soll, ohne berücksichtigung der Schulden, Jugendamt und ein paar andere, kleinere Beträge...

Das kann doch nicht sein, das jetzt das Jugendamt kommt und alles für sich beanspruchen kann? Außerdem würde ich dann wieder nichts haben und müsste ALG2 weiter beziehen.. was letzendlich eine indirekte Schuldentilgung durch die Steuerzahler wäre... also kann das Jugendamt ja schonmal garnicht alles für sich beanspruchen dürfen oder?

Vielen lieben dank, falls ich heute noch etwas schlauer durch den ein oder anderen von euch werde, würde mich das echt freuen. Danke!

Schöne Grüße

Recht, Erbe, Gläubiger, Jobcenter, Pfändung, Unterhaltsvorschuss
Kann man mit einer Vorsorgevollmacht erben?

Hallo,der Bekannte meiner Mutter ist letzte Woche verstorben. Kurz vor seinem Tod hat er ihr eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Die Ärztin und Krankenpflegerin waren

bei der Vorsorgevollmacht anwesend.

Unter anderem wurden folgende Punkte explizit erwähnt:

 Vermögenssorge:

Sie darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.

 Zahlungen und Wertgegenstände annehmen 

 Verbindlichkeiten eingehen 

Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten 

Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. 

In der Vorsorgevollmacht sind noch weitere Punkte erfasst.

Es gibt keine Erben des Verstorbenen. Ein Testament wurde nicht erstellt.

Es wäre für ihn ein Alptraum, wenn der Staat sein Erbe erhalten würde. Dabei geht es um einen nicht unerheblichen Bar, sowie Immobilienbesitz. Es wäre sein Wunsch, wenn meine Mutter das Vermögen geerbt hätte.

Gibt es eine Möglichkeit, wie sie das Vermögen erben könnte, oder zumindest auf die Konten zuzugreifen um z.B. die zuletzt angefallenen Kosten wie Bestattung etc. zu begleichen?

Vielen Dank

Ben

Testament, Recht, Erbrecht, Erbe, Vorsorgevollmacht, Wirtschaft und Finanzen

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