Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?

Hallo!

Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.

Nun meine Frage:

1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?

2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?

3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?

Danke für die Antworten...

Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Gericht, Notar, Rechtsfrage
Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?

Hallo liebe Leute,

vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.

Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.

Jetzt sind meine Fragen folgende:

  1. Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
  2. Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
  3. Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
  4. Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?

Vielen Dank mal im Vorraus.

Ausbildung, Erbe, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung

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