Muss der Minijob beim Elterngeldantrag angegeben werden?
Hallo
Ich hatte vor meiner Schwangerschaft einen Minijob (~250€ und 7,5Std/Woche) und möchte diesen nach Ende meines Mutterschutzes wieder aufnehmen. Ich bin Hausfrau und bekomme auch kein Arbeitslosengeld/Hartz4.
Da ich nur die Mindestgrenze von 300€ Elterngeld bekommen werde und (soweit mir bekannt) mein Minijob auch nicht angerechnet wird, muss ich diesen dann im Antrag mit allen nötigen Nachweisen angeben?
MfG Steffi
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