Einbruch bei Sicherheitsschloss?

Ich habe mal einige Verständnis Fragen. Ich habe im Nachbarort einen Lagerraum angemietet, in den jetzt eingebrochen wurde. Er ist im Bereich der Kellerräume, hat aber eine normale Haustür mit Sicherheitsschloss. Von außen erstmal nichts sichtbar ( auf den ersten Blick ). Als ich den Schlüssel reingesteckt habe, hat es schon geklemmt und ich konnte nicht mehr aufschließen. Am Schloss habe ich dann auch irgendwas klebriges ? bemerkt. Beim näheren hinsehen hat man auch am Türrahmen und der Tür deutliche Einbruchspuren ( Eindruckstellen wie von nem Schraubenzieher ) gesehen. Kurz drauf habe ich gemerkt, dass die Tür offen war ( von außen ist auch eine Türklinke ). Ich schließe aber definitiv immer ab. Das Schloss lässt sich auch jetzt nicht mehr drehen/ schließen.
Meine Frage nun : wie haben die das gemacht, ein Sicherheitschloss aufzubrechen, sodass es dann am Ende „aufgeschlossen“ ist und man am Schloss selbst sonst nichts weiter sieht ( außer diesem klebrigen Zeug ) …nichts aufgesägt, Tür nicht großartig beschädigt…und an der Tür nur leichte Eindruckstellen ? Ich dachte das geht nur auf, wenn man nicht abgeschlossen hat ? Oder gibt es sowas wie einen „Dietrich“ für Sicherheitsschlösser ? Mir kommt das irgendwie seltsam vor ….im Übrigen hat nichts gefehlt ( es gab auch keine Wertsachen dort…nur paar Möbel, Haushaltsgegenstände, Kleidung…). Kann mich jemand aufklären ? Die Polizei werde ich morgen erst verständigen, da es heute schon so spät ist .

Technik, Sicherheit, Polizei, Politik, Einbruch
Hat ein Einbrecher wirklich Anspruch auf Schmerzensgeld vom Eigentümer, wenn er beim Einbruch verletzt wird?

Ich habe da so zwei Geschichten gehört.

Die erste ist ein Mann, der bei einem geparkten Auto die Radkappen klauen wollte. Als der Halter des Autos losfahren wollte während der Dieb noch an den Radkappen zugange war, fuhr er aus Versehen mit dem Auto über die Hand des Diebes. Der Dieb verklagte den Fahrzeughalter auf Schmerzensgeld und bekam Recht.

Die zweite ist ein Mann, der in einer Wohnung eingebrochen ist, während die Anwohner im Urlaub waren. Er ist zwar in die Wohnung reingekommen, aber nicht mehr raus, da die Eingangstür, durch die er reingekommen ist, zugefallen und das Garagentor defekt war. Er soll eine ganze Woche in der Wohnung eingesperrt gewesen sein und hat nur durch Hundefutter und Cola überlebt. Er verklagte erfolgreich die Anwohner auf Schmerzensgeld plus Behandlungskosten, weil er durch die Freiheitsberaubung psychische Langzeitschäden davon trug.

Meine Frage ist: Kann sowas wirklich sein?

Müssen Hausbesitzer und Mieter wirklich dafür sorgen, dass man ohne Gefahr bei ihnen einbrechen kann.

Können Hausbesitzer und Mieter wirklich haftbar gemacht werden, wenn sie Opfer einer Straftat werden und der Täter sich durch seine eigene Dummheit verletzt?

Das grenzt schon an Absurdität! Diese Geschichte müssen doch Fake sein. Weiß da zufällig jemand mehr darüber?

Recht, Rechte, Einbruch, einbrecher, Schmerzensgeld, Strafrecht

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