Tür defekt nach Einbruch. Neue Tür, Zusatzschloss etc... Wer zahlt?

Hallo liebe Community,

ich brauche dringend eure Hilfe!!

Sachlage: Die Wohnungstür wurde wegen Einbruch beschädigt. Die Haustür (Tür des Mehrfamilienhauses) wurde nicht beschaedigt. Vermutlich hat jemand aus dem Haus die Tür aufgemacht ohne zu nachzufragen wer geklingelt hat oder die Haustür war offen. Nach Einbruch sieht sich der Hausmeister die Tür an und stellt fest, dass sie durch neue Tür ersetzt werden muss. Er erkundigt sich beim Vermieter wegen Kostenübernahme. Der Vermieter meint, dass wir, die Mieter, die Kosten für die neue Tür übernehmen muss. Der Hausmeister gibt uns die Kontaktdaten des Türhandwerker und sagt, dass wir uns seblst um den Termin kümmern sollen.

Frage 1: Müssen wir als Mieter die kompletten Kosten oder einen Teil der Kosten für die neue Tür übernehmen, obwohl wir für den Schaden nicht verantwortlich sind?

Frage 2: Wenn wir die Rechnung vom Türhandwerker vorerst bezahlen, können wir diese Kosten vom Vermieter nachträglich verlangen? Oder erlischt die Pflicht des Vermieters für die Kostenübernahme, wenn wir es selbst bezahlen?

Frage 3: Gibt es einen gestzlichen Zeitrahmen, in dem ich vom Vermieter die nachträgliche Kostennacherstattung verlangen muss?

Frage 4: Die alte Wohnungstür war ähnlich einer Holz-Zimmertür. Also nicht wirklich eine optimale Wohnungstür, die Sicherheit bietet. Hat der Vermieter ein Mitspracherecht darüber welche Wohnungstür (Material, Design, Preis) eingebaut werden soll? Kann der Vemieter die komplette Kostenübernahme verweigern, wenn die neue Tür nach seiner Meinung zu teuer ist?

Frage 4: Nach diesem Vorfall fühlen wir uns nicht sicher in unserer Wohnung und wollen gerne zusätzliche Sicherheit. Können wir neben der Tür auch ein Zusatzschloss oder eine Türkette auf Kosten des Vermieters einbauen lassen?

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!

Tür, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Kosten, Schaden

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