Diebstahl rossmann?

Hallo,

Meine Freundin ist momentan aufgebracht weil sie in rossmann etwas für weniger als 2 euro geklaut hat.. sie bereut es sehr und hat auch alle Strafen akzeptiert die der Security Mann ihr gegeben hat. Allerdings hat sie paar Fragen und wollte nur wissen ob das so inrodnung ist und es auch rechtswidrig gelaufen ist. Also zunächst hat der junge Mann sie auf der Straße aufgefangen und vor den Augen der Leute gerufen als sie fragte worum es geht rief er laut " Sie haben doch heute geklaut also kommen Sie mit" Anstatt zu sagen das möchte ich mit ihnen persöhnlich besprechen. Es ist ihr sehr peinlich deswegen stelle ich auch die Frage sie wurde nämlich von einer jetzt ehemaligen Freundin gezwungen 2 Kondome aus der Packung zu nehmen und das rief auch der Mann auf offener Straße... als sie ohne sich zu weigern mit ihm ging fragte er ob sie die noch hat ohne zu fragen warum sie das tat. Als sie sagte Nein hat er nochmal frech gemeint waass so schnell aufgebraucht!! Sie war fassungslos hat gemeint die waren nicht für mich also stellen Sie keine Vorurteile wenn Sie die Wahrheit nicht kennen. Er rief also die Polizei und sie wartete ohne ein Wort zu sagen und hat sich super geschämt. Er meinte NUR das sie Hausverbot bekommt im ALLEN Rossmann Filialen Deutschland und eine Anzeige. Das hat sie angenommen und sich sogar BEDANKT dass sie erwischt wurde weil sie es so bereut hat. Jetzt hat sie ein Brief bekommen von Rossmann wo steht sie würde darauf in der Filiale hingewiesen das sie 75 Euro zahlen soll. Es war ihre erste Straftat und sie ist 19 Jahre. Sie wurde weder hingewiesen noch belehrt das sie eine Geldstrafe zu erwarten hat. Nun die fragen: ist es richtig sie so zu demütigen mit den 2 schlimmen Bemerkungen oder gilt das als Beleidigung? Ist es rechtswidrig das sie die Strafe zahlen muss OBWOHL sie von nichts wusste ? Und ist es richtig dass sie in ganz Deutschland Hausverbot hat obwohl sie es nur in dieser einen Filiale gemacht hat? Die hatten wirklich kein Verständnis sie war so ruhig und wollte fast weinen. So hart die gesetzte auch sind ein wenig Menschenverstand kann Mann ja verlangen... und das beste in der selben Filiale wurde ein flüchtig erwischt wie er unter der Jacke Toiletten Papier Capri sonne und Schokolade klauen wollte und wurde vom Security Mann gehen lassen mit der Bemerkung wir drücken ein Auge zu... Ich könnte heulen bei so einem Land ich dachte Deutschland wäre fair..... danke im Vorraus für alle Antworten und ich hoffe das keiner schlechte Bemerkungen macht jeder macht mal Fehler Hauptsache die bereuen es..

Recht, Diebstahl, Rossmann
Gastronomie/ Ist es rechtmäßig die Haftung für Umsatz und Kassendifferenzen völlig den Servicekräften zuzuschreiben?

Hallo in die Runde,
wer von euch ist Gastronomie erfahren oder sogar Arbeitgeber und hat eine begründete Meinung zu folgendem Sachverhalt?

Einem Kollegen wurde auf der Arbeit kurz vor Schichtende der Kellnergeldbeutel gestohlen. Unser Arbeitgeber geht selbstverständlich davon aus, dass er vollständig für den Verlust bzw. die Kassendifferenz von deutlich über 1000€ aus eigener Tasche aufkommen muss. Auch im Arbeitsvertrag ist es so schriftlich festgehalten: "Servicekräfte haften vollständig für Bargeld".

Meines Wissens (anhand verschiedener Diskussionen im Netz) gibt es im Arbeitsrecht die generelle Regelung das der Arbeitnehmer für Schäden, die dem Arbeitgeber entstehen nur dann Haften muss, wenn er diese fahrlässig (Teilhaftung) oder grob Fahrlässig (vollständige Haftung) verursacht hat. Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber.
Für einen Schaden z.B. bei der Bedienung einer Maschine macht das total Sinn, der Fall des Kellners ist aber speziell, da er ja Leistungen im Namen des Arbeitsgebers kassiert und selbstständig in einer eigenen Geldbörse Geldbestände verwaltet. Hier kann ich jetzt zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden und sagen, dass das Geld nur im Besitz des Kellners ist, aber eigentlich Eigentum des Arbeitgebers (abzüglich Trinkgeld).

Nun gibt es noch die Regelung zur Mankohaftung, die nach meinem Verständnis sagt, ich kann Verantwortung für Kassenfehlbeträge dem Mitarbeiter vollständig zuschreiben, muss dafür aber zusätzlich Mankogeld zahlen mit dem ich die Verantwortungsübernahme zusätzlich vergüte. Weiter scheint die Haftung dann auch auf die Höhe dieses Mankogeldes begrenzt. Dazu habe ich aber nur im Zusammenhang von Kassenbeständen und nicht mobilen Geldbörsen gelesen.

DARAUS SCHLUSSFOLGERE ICH: Wenn das so auch für Geldbörsen stimmt, dann ist es nicht rechtens, dass der Arbeitgeber die Kassendifferenz vom Arbeitnehmer fordert.
(Wie das dann praktikabel sein soll, wenn der Arbeitgeber keinerlei Überblick über die Bargeldbestände des Personal hat, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Könnte ja jeder kommen und sagen, ich hab meinen Umsatz verloren, tut mir leid. Wie sollte man da Missbrauch verhindern?)

Das führt mich zurück zur Frage: Kann der Arbeitgeber die Verantwortung für den Umsatz/Kassendifferenz/Bargeldbestand (und deren Verlust) im Falle von Geldbörsen vollständig auf den Arbeitnehmer abwälzen?
Für Fleissige:
+ Ohne es extra zu vergüten (Mankoregelung)
+ ohne Begrenzung der Haftungssumme, die schnell mal über ein Monatsgehalt hinausgehen kann
+ Kann ich als Gastronom solche Diebstähle und Verluste versichern?

Recht, Arbeitsrecht, Diebstahl, Gastronomie, Haftung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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