Blitzer falsch gemessen was tun?

Hallo ich wurde vor ca 2 Wochen geblitzt an einer wirklich ekelhaften ecke…

ich habe das 30er Schild in einen für mich unbekannten Ort übersehen, die Strasse sah aus wie eine 50er Zone und ging bergab in eine Kurve. Gerade als ich die Geschwindigkeit anpassen wollte knippste das Teil, sofort schaute ich auf den Tacho der 53 zeigte… meine Freundin bestätigte mir die selbe Geschwindigkeit. Nun kurz darauf rechneten wir aus was auf mich zukommen könnte. Ich bin noch in der Probezeit bis eigentlich August… ab 21 kmh gibt es ein Punkt, die Probezeit wird verlängert, Aufbauseminar Usw…

ich bin tatsächlich davon ausgegangen dass ich nochmal Glück gehabt hatte, Mit Toleranzabzug und tachonungenauigkeit (bei mir ca 2kmh) sollte ich unter 20kmh gewesen sein. Tja, heute kam dann ein Zettel wo ich Stellung nehmen soll. Ganze 25 kmh zuviel mit Tolenranzabzug…. Das kann auf keinen Fall sein.
ich bin jz während der 2 jahre das dritte mal geblitzt worden, jedes mal war es einbisschen weniger, aber zuviel kann einfach nicht sein!!!

ich weiss nicht was ich tun soll.
ich muss jeden Tag auto fahren und mache eine Ausbildung zum kfz- mechatroniker.

ich kann mir kein Aufbauseminar leisten. Das Bussgeld kriege ich grad noch zusammengekratzt. Und die Probezeitverlängerung passt mir so garnicht weil ich echt mega aufgepasst hab 2 Jahre lang!

was kann ich tun? Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Und wenn ja, ist sowas ohne Anwalt möglich? Ich habe kein Geld für einen Anwalt!

vielen dank für hilfreiche Nachichten!!

lg

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Verwirrt durch Bußgeldbrief?

Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.

Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.

Meine Fragen:

1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?

2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?

3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?

4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)

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