Beweißpflicht bei Parkverstoß?
Muss ich Angaben zum Fahrer machen, wenn mir als Halter ein Parkverstoß vorgeworfen wird?
Mittlerweile ist ein Bußgeldbescheid ergangen, in dem ich als "Führer und Halter" angeschrieben werde, aber wie soll man bei einem parkenden Fahrzeug wissen können, wer es vorher gefahren, also falsch geparkt hat? In dem Anhörungsbogen habe ich nur den Pflichtteil ausgefüllt, nämlich die Angaben zum Halter gemacht, aber nichts darüber geschrieben, wer das Fahrzeug falsch geparkt hat.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nennt sich Halterhaftung - Du könntest jetzt darauf bestehen, nicht der Fahrer gewesen zu sein, wenn Du den aber nicht benennst, musst Du trotzdem zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Zalla55/1532973210172_nmmslarge__12_0_177_177_f7bdd27c70a4be8d8c0469bda51c9295.gif?v=1532973212000)
Nein. Es reicht, wenn du zahlst. Kannst dir ja die Knete vom Falschparker wieder holen, wenn du es nicht selbst warst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist freiwillig. Wenn du jedoch keinen anderen Schuldigen benennst musst du als Halter die Busse zahlen.