Einspruch Handy am Steuer?

Hallo Zusammen,

heute morgen bei der Fahrt zur Arbeit wurde ich von einem einzelnen Zivilpolizisten angehalten.

Ich telefonierte über Bluetoothfreisprechanlage. Da mein Gegenüber am Telefon manchmal nicht verstand was ich sage, nahm ich das Handy und hielt den Lautsprecher vor meinem Mund, sodass ich reinsprechen konnte. Danach legte ich das Hand wieder hin. Ich schaute dabei nicht auf mein Handy.

Der Zivilpolizist vor mir zog mich raus und sagte:" ja Sie haben ihr Handy benutzt obwohl sie eine Freisprechanlage haben. Wenn ich mein Formular nicht dabei habe haben Sie vielleicht noch Glück". Leider hatte er diesen dabei. 100€ und ein Punkt...

Der Tatbestand war in etwa "Benutzen des Mobiltelefons mit der rechten Hand". Er sagte erst linke Hand worauf ich es aber richtig stellte. Er sollte aber noch in der Bemerkung rein schreiben dass ich nur kurz reinsprach und aber meine Bluetoothfreisprechanlage benutzte. Da stand dann in etwa " Mit der rechten Hand augenscheinliches Reinsprechen in den Lautsprecher". Der hat sich die Aussage noch schön zurechtgebogen.

Das ganze habe ich auch unterschrieben, was wohlmöglich dumm von war. Ja ich weiß überhaupt das Handy so zunehmen usw. ist schon dumm. Aber Nun zu meiner Frage:

Könnte es sein dass das ganze bei Einspruch noch fallen gelassen werden könnte? Wenn ich nicht unterschrieben hätte wohlmöglich schon. Der Zivilpolizist war auch ganz alleine und hatte keinerlei Zeugen.

Und mal ganz ehrlich ich habe nicht mal auf das Display geschaut. Demnach dürfte man weder rauchen, essen, trinken noch auf den Boardcomputer bedienen. Und man darf das laut Aussage des Polizisten.

Der hätte ruhig ein Auge zudrücken können.

Entschuldigung für meine Dummheit :D und danke für eure hilfreichen Antworten

LG

Polizei, Polizeikontrolle, Bußgeldbescheid, Handy am Steuer
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?

Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG, Hanni

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Einspruch, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad

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