Geblitzt in der Probezeit, Zustellung nach Probezeit, gilt es als A-Verstoß?
Hallo zusammen,
vorab: Nein, ich wurde nicht geblitzt, diese Frage ist rein interessehalber.
Wenn angenommen meine Führerschein - Probezeit am 15.04 ausläuft und ich am 14.04 mit mehr als 21 km/h geblitzt werde, gilt das dann trotzdem als A-Verstoß und ich kann dafür auch nach Auslauf der Probezeit belangt werden?
Oder muss das Bußgeldverfahren erst Rechtskräftig werden, sodass also der Tag an dem es Rechtskräftig wird als Tag X zählt.
Die Bescheide kommen ja nicht in der Regel am nächsten Tag.
Danke im voraus!
3 Antworten
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Es zählt der Tag des Vergehens.
Das kann auch um 23.59 Uhr sein und du hättest ein Problem.
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§ 2a Abs. 2 Satz 1 StVG gibt eine eindeutige Antwort:
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen [...], so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen [...] ist, die Fahrerlaubnisbehörde [...]
Es zählt der Tag der Tat, wenn dieser noch innerhalb der Probezeit liegt, wird die Tat als A-Verstoß gewertet.
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Es zählt der Tatzeitpunkt.