Bußgeldbescheid mit falscher Uhrzeit (anfechtbar/unwirksam?
Hallo liebe Community,
ich wurde am 20.10. mit Handy am Steuer erwischt von einem Motorrad-Cop.
Heute kam der Bußgeldbescheid und dort steht der richtige Tag, jedoch die falsche Uhrzeit:
Statt der ungefähr (es war nach einem Termin, daher weiß ich das in etwa) 19 Uhr steht dort 09:15. An diesem Tag habe ich sogar noch gearbeitet, ganz genau um diese Uhrzeit. Ist dieser Bußgeldbescheid nun unwirksam und anfechtbar? Nach meiner Logik her ja, auch wenn es hier ein Tippfehler ist und der Polizist evtl. 19:15 meinte?!
Ich bitte um eure Hilfe, wie würdet ihr vorgehen?
8 Antworten
Dann legst du Widerspruch ein und sagst, dass du zu dieser Zeit nachweislich am Arbeitsplatz warst.
Vlt hast du Glück und es verjährt bis sie es korrigiert haben.
Gruß S.
Ein bloßer Tippfehler ist unschädlich. Du kannst natürlich trotzdem Einspruch einlegen. Aber mehr, als dass ein neuer Bescheid mit der korrekten Uhrzeit erlassen wird, wirst du damit nicht erreichen (wenn überhaupt).
Hallo JonasDoppler673,
laut den Auskünften hier https://www.bussgeld-info.de/formfehler-bussgeldbescheid/
Nur schwerwiegende Formfehler im Bußgeldbescheid begründen einen lohnenswerten Einspruch
hast Du damit kaum eine Chance auf Erfolg, weil es sich höchstwahrscheinlich um einen einfachen Tippfehler handelt (09:15 statt 19:15; kann bei Benutzung des Nummernblocks zur Zahleneingabe schonmal vorkommen), also lediglich um eine kleine Formalität; aber dadurch weder die Tat selber in Zweifel gerät – für die es ja einen Amtszeugen gibt – noch eine Verwechslung Deiner Person oder Deines Fahrzeugs vorliegt; also sich allein durch diesen einen minimalen Formfehler keine hinreichende Zweifelhaftigkeit ergibt.
Die besten Chancen hat, wer begründen kann, dass aufgrund der Formfehler im Bußgeldbescheid eine Verwechslungsgefahr besteht oder der darin enthaltene Vorwurf nicht eindeutig ist.
Davon sehe ich in Deinem Fall nichts: Du bist eindeutig zu identifizieren und der Vorwurf ist eindeutig und Dir selber auch völlig bewusst. Besser wäre es, wenn Du Deine Konsequenzen ziehen und draus lernen würdest, dass Du sowas nicht mehr machst.
Liebe Grüße 🙂
Ficht ihn an. Ob es was bringt, kann ich nicht versprechen, aber wenn die schon Dein Geld haben wollen, sollen sie das auch anständig begründen.
Sie wollen schon deshalb sein Geld nicht, weil sie es gar nicht bekommen!
Hat ja wieder mal jemand richtig Ahnung von Polizeiarbeit!
Daß ich Händi am Steuer ganz und gar nicht gut finde und das Bußgeld mit lächerlichen €100 und einem Flensburger Punkt scbon eher belohnt als geahndet wird und der "Cop" seine Pflicht getan hat, hat nichts mit dem Grundsatz "Was Recht ist, muß Recht bleiben" zu tun.
Wenn der Polizist Dich angesprochen hat und Du ihn also bemerkt haben musst, ist das ein offensichtliches Schreibversehen und ein Einspruch sinnlos.
Wenn Du jedoch keinen Kontakt mit dem Polizisten hattest, würde ich mal ganz trocken darauf hinweisen, dass ich zu der Zeit im Büro war und irgend etwas nicht stimmen kann. Mit etwas Glück macht man sich nicht die Mühe, genauer nachzuprüfen und Du kommst davon.
Er fährt mit dem Handy am Steuer und du tust so, als wären die bösen Polizisten Schuld?!🤔👍🏽