Sollten die Verbote in der Öffentlichkeit nackt zu sein und Sex zu haben abgeschafft werden?

In Deutschland sowie in den meisten anderen Ländern ist es untersagt in der Öffentlichkeit nackt rumzulaufen oder gar Sex zu haben.

Wenn man dies tut und dabei erwischt wird, bekommt man in der Regel ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Sind diese beiden Gesetze nicht in der heutigen aufgeklärten und liberalisierten Welt total veraltet?

Sollte nicht jeder so rumlaufen dürfen wie er/sie es möchte?

Und sollte nicht jeder dort Sex haben dürfen wo er/sie es möchte?

Beim Sex in der Öffentlichkeit gibt es natürlich schon Einschränkungen:

Man darf dabei keine anderen Personen behindern, nichts beschädigen oder verschmutzen usw. Also ohne Auflagen/Einschränkungen ist Sex in der Öffentlichkeit natürlich nicht umsetzbar. Aber es sollte trotzdem generell erlaubt werden.

Klar gibt es Leute (vor allem ältere Menschen), die daran sicherlich Anstoß nehmen werden. Sie möchten diese Dinge halt nicht sehen, weil sie vermutlich zu verklemmt sind.

Aber wenn man sich jetzt mal vor Augen führt, wie leicht es den Menschen (und zwar allen Menschen) fällt, ihre Augen vor unliebsamen Dingen zu verschließen, solange es ihnen in den Kram passt, wie kann dann irgendjemand ernsthaft verlangen, dass Nacktsein/Sex ihn/sie stören würde. Dann sollen diese Personen halt jetzt auch ihre Augen verschließen.

Für mich persönlich wäre Nacktsein oder Sex in der Öffentlichkeit zwar nichts, aber ich bin der Meinung, dass jeder dies legal tun können sollte.

Was meint ihr?

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HILFE! Ladendiebstahl und jetzt?

Guten Tag, Ich (18, Schüler), wurde vor einiger Zeit (mit 17Jahren), im Bauhaus von einem Ladendedektiv hinter der Kasse, angehalten weil ich 6 Artikel im Gesamtwert von 174€ in meinen Rucksack gesteckt hatte. Er hat meine Personalien aufgenommen, die Ware Ansich genommen und gesagt ich habe 1 Jahr Hausverbot.

Nach einigen Wochen bekam ich dann ein Schreiben von Bauhaus, indem ich gebetten wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ zu bezahlen. Dies habe ich schnellstmöglich getan.

Jetzt habe ich einen Brief von der Polizei bekommen indem ich mich nach "§ 163a Abs. 1 Satz Strafprozessordnung (StPo)" zu der Straftat äußern kann. Ich habe die folgende Ankreuzmöglichkeiten:

[1] Ich möchte mich äußern.

[2] Ich gebe die Straftat zu.

[3] Ich gebe die Straftat nicht zu.

[4] Ich möchte mich nicht äußern.

[5] Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.

[6] Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

[7] Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.

[8] Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird.

Jetzt stellt mich für mich die Frage, was soll ich ankreuzen und was würde am günstigsten für mich ausgehen? (Ich habe leider nur 2 Wochen zeit zu antworten)

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. :)

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