Hallo zusammen,

Wie viele andere vor mir, habe ich von der Gemeinde Jestetten eine Verwarnung erhalten: "Sie haben verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen geparkt". Ich habe dagegen Einspruch erhoben, weil ich meiner Meinung nach außerhalb der Straße, nämlich auf einem markierten Parkplatz auf dem Gehweg geparkt habe, was an der Position des Bordsteins erkennbar ist.

Die Antwort der Gemeinde Jestetten war:

"Die Verwarnung wurde zu Recht erteilt. Es ist nämlich verboten, entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Der Grund dafür ist, dass man als Fahrer auf der „falschen“ Seite steht und über den Seitenspiegel nicht sehen kann, ob von hinten ein Fahrzeug kommt. Außerdem muss man die Fahrbahn überqueren, um weiterfahren zu können. Bitte überweisen Sie das Verwarnungsgeld".

Was soll ich tun? Wie viele andere zahlen 15 Euro, oder habe ich Recht?

Vielen Dank im Voraus,

Vladi