Wurde der Abstand eventuell gemessen?

Hallo 

Ich bin gerade von der Arbeit nachhause gefahren und bin dafür auf die Autobahn gefahren auf der ich dann eine Abstandsmessung entdeckt habe.

Folgendes:

Ich bin auf dem Auffahrtsstreifen der Autobahn gefahren und da sehr viel los war, dann hinter einem lkw eingeschert. Natürlich war ich dann erstmal etwas näher an diesem. Dann bin ich auf die linke Fahrspur zwischen zwei Autos gefahren (es war genug Platz um dazwischen zu fahren). Jetzt war mein Abstand natürlich nicht direkt so viel zum Vordermann, da ich ja gerade hinter ihn gefahren bin, den Abstand habe ich dann aber ja direkt wieder hergestellt. 

Geschwindigkeit betrug so 100-120kmh.

Ich bin auch nicht übermäßig nah an ihm dran gewesen & war ja auch nur dieser „kurze Moment“ während dem Überholen, das kennt sicher jeder von euch, kann das nur leider nicht so gut erklären.

Die Brücke kam auch ziemlich nah nach der Autobahnauffahrt. 

Jetzt meine Fragen:

  1. Zählt für diese kurze Strecke von Autobahnauffahrt zu Brücke die Messung überhaupt? Also wird da überhaupt gemessen oder misst man eher auf den laufenden Verkehr auf mehr Entfernung ?
  2. Zählt der Abstand hinter dem lkw überhaupt? Weil ich ja auf die Autobahn aufgefahren bin und dann überholt  habe ?
  3. Zählt der Abstand den ich hatte als ich hinter das Auto auf der linken Seite gefahren bin, den ich ja direkt wieder hergestellt habe ?

Ich mache mir da wahrscheinlich viel zu viele Gedanken, da ich eigentlich nicht viel zu nah dran war, habe zu den Fragen aber nichts im Internet gefunden.

Strecke von Autobahnauffahrt bis Brücke ca 350m

Siehe Skizze unten 

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E-Scooter von Freund/in ohne Versicherung/Kennzeichen gefahren und erwischt worden, was tun?

Moin Freunde.

Folgender Sachverhalt:

Ich war vor einigen Wochen mit meinem besten Freund bei seiner Freundin und wollte dann kurz (es war ca. 0 Uhr) mit dem E-Scooter von seiner Freundin was trinken kaufen gehen. Als ich dann ca. 100 Meter weiter von der Polizei angehalten wurde, wurde der Scooter kurz überprüft und den Beamten ist aufgefallen dass der Scooter kein Kennzeichen drauf hatte und somit nicht versichert war. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich selber nicht dass dieser kein Kennzeichen hatte, da ich sowieso nur kurz zur Tanke wollte und wieder zurück.

Dies habe ich den Beamten auch so erklärt. Diese wollten das ganze dennoch zur Anzeige bringen da es sich hierbei um ein Vergehen nach Paragraph 1 und 6 des Pflichtversicherungsgesetzes handelt.

Da ich aber nun die Freundin meines besten Freundes nicht belasten möchte indem ich ihren Namen der Polizei bekannt gebe, ist nun meine Frage was ich am besten tun sollte.

Soll ich der Polizei hierzu Angaben machen? Oder lieber keine Angaben und darauf hoffen dass das ganze Fallen gelassen wird. Im schlimmsten Falle droht mir ja "nur" ein Bußgeld von 30-40 Euro soweit ich weiß.

Und was könnte denn im schlimmsten Falle der Freundin meines besten Freundes drohen wenn ich ihren Namen erwähne?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Eren

Hier einmal der Brief von der Polizei:

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