Onlyfans VAT? Gewerbe angeben oder lieber nicht?

Für diejenigen, die es nicht wissen: Onlyfans ist eine Website bei dem Creator Bilder und Videos verkaufen können. Soweit ich weiß bezahlt Onlyfans die Umsatzsteuern selbst an alles entsprechenden Finanzämter (egal ob Inland oder Ausland) und ich müsste mich als Creator mehr darum kümmern.

Da man in bestimmten Fällen nicht mehr als Freiberufler zählt sonder ein Gewerbe anmelden muss (was bei mir der fall wäre) ist die Frage ob es ein Kleinunternehmen ist oder nicht etc.

Das muss man selber übernehmen, da Onlyfans damit nichts zu tun hat. Man muss sich ebenfalls um Buchhaltung (EÜR) kümmern, Einkommenssteuererklärung machen, usw.

Ich habe auch gelesen, wenn man der Meldung des eigenen Gewerbes nicht nachkommt, kann eine Bußgeldstrafe von bis zu 1000€ verlangt werden (da es ja eigentlich Steuerhinterziehung ist- denn mit der Umsatzsteuer allein ist es (in Deutschland zumindest) nicht getan).

Soweit so gut- wurde alles verstanden.

Meine Frage ist nun: Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Es hieß so schnell wie möglich, doch bei Kleinunternehmen gibt es anscheinend eine Kullanz was die Frist angeht.

Problem ist nur man weiß anfangs ja gar nicht ob man bei Onlyfans überhaupt was verdient (und einfach so einen Steuerberater anfragen kostet Geld, das man zuvor ggf. nicht hat).

Und wie erfährt die Gemeinde, dass man das Gewerbe noch nicht angemeldet hat (außer natürlich jemand meldet das)? Also stehen Finanzamt und Gemeinde bzw. IHK in direktem Kontakt zueinander?

Ich kenne viele die ewig Onlyfans genutzt haben ohne jemals ein Gewerbe anzumelden und nie Einkommenssteuer gezahlt haben. Da ist keiner auf diese Personen von behördlicher Seite zugekommen. Die haben dann wohl entweder das Risiko in Kauf genommen oder kannten sich mit den Regelungen nicht aus.

Ich selber wollte das Risiko eigentlich nicht eingehen, aber habe jetzt die Sorge, dass ich durch die Verspätung doch Ärger kriegen könnte und ob es dann nicht besser ist erstmal "unterm Radar" zu bleiben und lieber doch nichts zu erwähnen? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung mit der Plattform und kann mich beraten.

Steuern, Recht, Bußgeld, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, OnlyFans
Zwei Zahlungsanforderungen wegen Parkverstoß?

Hallo Leute

Ich habe am 16.03.2021 auf einem Privatparkplatz (Parkplatz von einer Dönerbude und ja es war beschildert, dass es Privat ist und mit Abschleppung gedroht wird).

Ich habe dabei gesehen bevor ich mein Auto verließ, wie schon einer vom Ordnungsamt vor meinem Auto stand. Höfflich habe ich ihn gefragt, ob ich kurz die Pizza (von einer anderen Pizzeria) abholen darf und solange ich mein Auto hier stehen lassen darf. Er gab mir ein klares ok und dass ich mich beeilen soll "joa des isch scho guat aber mach hinne" sagte er mir.

Als ich zurückkam sah ich wie ZWEI Zettel an der Scheibe waren. Ich dachte zuerst es sei nur eine Kopie aber bei einem steht als Tatvorwurf "Fremdparken, Parkplatzbenutzung für eigene Zwecke" mit 30,00 Euro und einmal "Parken ohne Parkscheibe" auch mit 30,00 Euro. Der zeitliche Abstand der beiden Zettel waren vier Minuten. Das eine wurde 19:30 Uhr und das andere 19:34 Uhr erstellt. Das nervende der Sache ist, ich war nicht mal 10 Minuten weg, da die Pizza schon fertig war und ich sie nur abholen musste und der Typ war verschwunden.

Es handelt sich hierbei um ein Parkordnungsdienst "POD GmbH" aus 63303 Dreieich die auch in 71229 Leonberg irgendwie aktiv sind.

Ist es rechtlich Legitim mich mit 60 Euro innerhalb 10 Minuten zu bestrafen. ich habe das eine mit dem "Parken ohne Parkscheibe" schon bezahlt und nur durch Zufall entdeckt, dass ich weitere 30 Euro bezahlen muss. Das Ordnungsamt Leonberg geht nicht an das Telefon und die Jungs vom POD sagen man muss das zahlen.

Ich danke im voraus. Und bitte keine Anmerkungen wie "Wieso bist du da noch stehengeblieben und nicht weitergefahren als du ihn gesehen hast"

Recht, Bußgeld, Jura, Strafe, Parkverstoß, Auto und Motorrad

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