Bußgeld wegen Unnützen hin und herfahren, was tun?

Hallo,

ich fuhr vor ca. 2 Monaten mit einem Freund Motorrad in der Stadt. An einer Stelle standen Polizisten und wir sind dann halt mehrmals an denen vorbei gefahren, weil wir einen Parkplatz gesucht haben. Ein Monat später kriege ich eine Brief, dass ich mich dazu äußern soll.

Es hat mich verwundert, dass die Polizei den Brief so einfach schicken kann, ohne uns anzuhalten und nach den Personalien zu fragen. Wie kommen die Polizisten denn darauf, dass ich damit gefahren bin? Wie haben die mich denn unter dem Helm erkannt und außerdem ist meine Mutter Halter des Motorrads und sie hat keinen Brief erhalten.

Jedenfalls habe ich dann geantwortet, dass ich einen geeigneten Parkplatz gesucht habe, was sehr schwierig war, da zu dem Zeitpunkt eine Demo vor Ort stattgefunden hat.

Jetzt wiederum 2 Wochen später kriege ich ein Bußgeldbescheid von 128,50€ welche ich bis in spätestens 2 Wochen bezahlen muss. Dazu kommt dann natürlich noch ein Punkt da das Bußgeld über 60€ ist, was sich auf meine Probezeit denke ich mal nicht so gut auswirkt. Wobei ich den Führerschein zum Glück behalte, da es ja „nur ein leichter Verstoß ist“.

Trotzdem sehe ich irgendwie nicht ein die 128€ zu bezahlen, kann mir da irgendjemand helfen? Ich hänge die den Tatvorwurf mal an und bedanke mich jetzt schonmal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

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Motorrad, Recht, Bußgeld, Auto und Motorrad
Sollte ich die "Anhörung im Bußgeldverfahren" ignorieren?

Ich wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung (72 km/h in einer 50-km/h-Zone) erwischt und muss mit einem geringen Bußgeld und 1 Punkt rechnen (kein Fahrverbot). Ich war mehr als erpicht darauf, die "Anhörung im Bußgeldverfahren" auszufüllen und zu sagen, dass ich es war und es schnell an die Polizei innerhalb einer Woche zu schicken.

Nachdem ich jedoch zahlreiche Artikel im Internet darüber gelesen hatte:

https://www.bussgeldkatalog.de/anhoerungsbogen-nicht-beantworten/

, was in diesem Fall zu tun ist, sagten fast alle Anwälte, Websites und seriösen Quellen übereinstimmend, dass ich die Anhörung im Bußgeldverfahren komplett ignorieren und nicht abschicken sollte! (Bitte beachten Sie, dass alle meine persönlichen Angaben in der "Anhörung im Bußgeldverfahren" korrekt sind, d.h. ich muss auch nichts korrigieren!).

Aber ich fühle mich schlecht dabei. Ich tue das nur, weil so viele starke Ratschläge online sind, keine "Anhörung im Bußgeldverfahren" zu schicken.

Ich hoffe also, dass ihr mir von euren menschlichen Erfahrungen berichten könnt, denn ich lerne auch gerade.

Das Einzige, was ich befürchte, ist, dass die Polizei jetzt Schwierigkeiten hat, zu beweisen, dass ich es war, der gefahren ist (da mein Bild in der Tat unscharf zu sein scheint), sie werden einige Anthropologie-Experten bitten, ihnen bei der Erkennung des unscharfen Fotos zu helfen, was sehr teuer werden kann, oder zur Polizeiwache vorgeladen zu werden, um die Sache persönlich zu erklären, wozu ich einfach keine Zeit habe.

Ich hoffe also, dass einige von euch das sehen und mich korrigieren können. Erzählt mir von euren Erfahrungen... Ist es richtig, so vorzugehen? Oder ist es wirklich nicht so wichtig?

Recht, Bußgeld, Blitzer
Ebay Kleinanzeigen wann ist man gewerblich tätig?

Ich habe im Internet geguckt und folgende Punkte sind anscheinend ausschlaggebend:

- Wenn man die Absicht hat Gewinn zu erzielen. Ob es nun klappt oder nicht.

- Wenn man regelmäßig verkauft

- Wenn man mehrere ähnliche Artikel anbietet

- Wenn man überwiegend Neuware verkauft

Jetzt finde ich das etwas verwirrend. Man kann ja auch mal Artikel gekauft haben zur eigen Verwendung OHNE die Absicht später teurer weiterverkaufen. Wenn diese Artikel dann im Wert steigen und man es teurer als einst gekauft abgibt hat man Gewinn gemacht. Aber ist das gewerbliche Handeln? Wie oft bis es gewerblich ist?

Jetzt die Regelmäßigkeit. Das kann ja alles bedeuten. Einmal die Woche, einmal am Tag, einmal in Monat. Was ist dann gewerblich. Ist es dann plötzlich egal ob es mit Gewinnabsicht betrieben wird, wenn nicht regelmäßig? Oder kann man ohne Gewinnabsicht gewerblich handeln wenn es regelmäßig ist?

Wie ist das mit den ähnlichen Artikeln? Wenn man jetzt z. B. Seine Sammlung Murmeln verkaufen will und mehrere einzeln verlaufen will? Ohne Gewinnabsicht.

Was ist denn da ausschlaggebend? Reicht es wenn einer dieser Punkte zutrifft, dass ein Gewerbe vorliegt oder muss Gewinnerzielungsabsicht und planmäßige, regelmäßige Tätigkeit immer zutreffen?

Weil wenn jeder einzelne Punkt alleine ein Gewerbe ausmachen kann, dann hat ja beinahe jeder Ebay Kleinanzeigen Nutzer heimlich ein Gewerbe. Weil viele ähnliche Artikel in Mengen anbieten und viele "regelmäßig" verkaufen.

verkaufen, Betrug, Recht, eBay, Bußgeld, Kleinanzeigen, Schwarzarbeit

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