Vollstreckungsbescheid trotz Ratenzahlungsvereinbarung?

Hallo,

ich halte mich hier kurz und knapp.

ich habe Unterhaltsrückstände (für Kind und Ex). Diese belaufen sich auf insgesamt 1173€.

Wie es angefangen hat brauche ich hier nicht erwähnen — Würde nur alles unnötig in die Länge ziehen.

Da ich meinen Job gewechselt habe (mit geringerem Gehalt), hatte ich eine Neuberechnung der Forderungen beantragt. So weit so gut. Die neue Berechnung kam dann nach einiger Zeit auch. Habe dann mit dem Inkasso-Service der Agentur für Arbeit zwecks Ratenzahlung Kontakt aufgenommen. Da zwischen Jobcenter und Inkassoservice der Agentur für Arbeit wohl NULL Kommunikation herrscht, hat sich alles überschnitten.

Vor 4 Wochen bekam ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Habe ich ignoriert, da ich ein paar Tage zuvor den Fragebogen (zur Finanziellen Lage) vom Inkassoservice für die Ratenzahlung bekommen habe und am selben Tag wieder zur Post gebracht habe.

Am 10.09.2024 habe ich die Bestätigung mit Tilgungsplan vom Inkassoservice bekommen. Ich kann die Forderung mit Raten begleichen.

Heute aber, 27.09.2024 habe ich erneut Post vom Amtsgericht. Diesmal der VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.

Meine Frage jetzt:

Die Ratenzahlung ist offiziell bestätigt ab 01.10.2024. Kann ich den Vollstreckungsbescheid ignorieren oder muss ich Einspruch einlegen (eventuell mit Begründung)?

Ich überlege, am Montag Jobcenter- sowie Inkassoservice anzurufen und nachzufragen, was da überhaupt aktuell Fase ist. Denn ich werde ab 01.10.2024 zahlen und ich frage mich, warum das Jobcenter von der Ratenvereinbarung noch nichts weiß und ich ständig weiter Briefe vom Amtsgericht bekomme.

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