Vollstreckungsbescheid trotz Ratenzahlungsvereinbarung?
Hallo,
ich halte mich hier kurz und knapp.
ich habe Unterhaltsrückstände (für Kind und Ex). Diese belaufen sich auf insgesamt 1173€.
Wie es angefangen hat brauche ich hier nicht erwähnen — Würde nur alles unnötig in die Länge ziehen.
Da ich meinen Job gewechselt habe (mit geringerem Gehalt), hatte ich eine Neuberechnung der Forderungen beantragt. So weit so gut. Die neue Berechnung kam dann nach einiger Zeit auch. Habe dann mit dem Inkasso-Service der Agentur für Arbeit zwecks Ratenzahlung Kontakt aufgenommen. Da zwischen Jobcenter und Inkassoservice der Agentur für Arbeit wohl NULL Kommunikation herrscht, hat sich alles überschnitten.
Vor 4 Wochen bekam ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Habe ich ignoriert, da ich ein paar Tage zuvor den Fragebogen (zur Finanziellen Lage) vom Inkassoservice für die Ratenzahlung bekommen habe und am selben Tag wieder zur Post gebracht habe.
Am 10.09.2024 habe ich die Bestätigung mit Tilgungsplan vom Inkassoservice bekommen. Ich kann die Forderung mit Raten begleichen.
Heute aber, 27.09.2024 habe ich erneut Post vom Amtsgericht. Diesmal der VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.
Meine Frage jetzt:
Die Ratenzahlung ist offiziell bestätigt ab 01.10.2024. Kann ich den Vollstreckungsbescheid ignorieren oder muss ich Einspruch einlegen (eventuell mit Begründung)?
Ich überlege, am Montag Jobcenter- sowie Inkassoservice anzurufen und nachzufragen, was da überhaupt aktuell Fase ist. Denn ich werde ab 01.10.2024 zahlen und ich frage mich, warum das Jobcenter von der Ratenvereinbarung noch nichts weiß und ich ständig weiter Briefe vom Amtsgericht bekomme.
5 Antworten
Ich gehe jetzt davon aus, dass der im Mahnverfahren geltend gemachte Betrag der gleiche ist über den Du eine Ratenvereinbarung getroffen hast.
Ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist nur sinnvoll, wenn Du gegen den Anspruch selber vorgehen willst.
Die Vereinbarung einer Ratenzahlung beseitigt aber den Anspruch nicht.
Das Mahnverfahren wurde ja eingeleitet, um im Falle einer Nichtzahlung die offene Forderung mittels Vollstreckungsbescheid auch im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können.
Falls Du (aus welchen Gründen auch immer) die Ratenzahlungen nicht einhalten kannst, kann dann der Gläubiger direkt aus dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken.
Ansonsten müsste er erst ein Mahnverfahren einleiten und sich einen Titel sichern.
Der Vollstreckungsbescheid gibt somit dem Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderung unverzüglich zu vollstrecken.
Falls Du wirklich Einspruch einlegst, brauchst Du diesen bei der Einlegung nicht begründen. Das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, interessiert nur die Tatsache des Einspruches. Es gibt dann das Verfahren an das im Bescheid genannte Gericht ab, dort geht es (wie eine Klage) in das normale streitige Verfahren über.
Ich werde die Raten zahlen, denn diese sind nicht sonderlich hoch. Ich möchte sogar erhöhen, habe dem Inkasso Service geschrieben dass ich mehr zahlen möchte weil 25€ im Monat arg wenig sind und ich möchte das schnell vom Tisch haben.
Was sollte ich denn jetzt als allererstes tun? Anwalt? Inkasso anrufen?
Liebe Grüße
Mahnbescheide und vor allem wenn vom Gericht ignoriert man nicht, dann lege gegen diesen umgehend einen schriftlichen Widerspruch ein und lege entsprechende Nachweise in Kopie über den Ratenzahlungsplan vor.
Vor 4 Wochen bekam ich einen Mahnbescheid vom Amtsgericht. Habe ich ignoriert
Das war mehr als Dumm. Das macht man NIEMALS.
Heute aber, 27.09.2024 habe ich erneut Post vom Amtsgericht. Diesmal der VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.
Du kannst dem zwar binnen 14 Tagen widersprechen, ABER ein 30 Jähriger Titel ist nun bereits Rechtsgültig und ab jetzt kann auch gepfändet werden.
Daran wird dein Widerspruch auch erstmal nichts bringen. Du stehst nun offiziell im Schuldnerverzeichnis und deine Schufa ist zb. jetzt auch im Keller.
Kann ich den Vollstreckungsbescheid ignorieren oder muss ich Einspruch einlegen (eventuell mit Begründung)?
Ein Begründungsfreier Widerspruch ist nur beim Mahnbescheid möglich.
und ich frage mich, warum das Jobcenter von der Ratenvereinbarung noch nichts weiß und ich ständig weiter Briefe vom Amtsgericht bekomme.
Weil das Jobcenter damit schon lange nichts mehr mit zu tun hat. Die können dir keine Auskunft geben.
Der Fall ist dem Inkasso Service längst übergeben worden. Die sind auch deine einzigen Ansprechpartner.
Trotz Ratenzahlung können sie dennoch pfänden. Nur haben sie jetzt auch einen 30 jährigen Titel gegen dich in der Hand.
Solange die zwei Wochen noch nicht verstrichen sind, ist dieser nur schwebend rechtskräftig bzw vorläufig vollstreckbar.
Richtig. Der Titel ist soweit erstmal Rechtsgültig / Rechtskräftig und die Forderung sofort Vollstreckbar. Deswegen sagte ich auch, klar und unmissverständlich, dass der Widerspruch auch erstmal nicht das Mahn- oder Vollstreckungsverfahren beendet. Widerspruch bei einem Mahnbescheid beendet sofort das gerichtliche Mahnverfahren.
Aber deine Aussage, dass er bereits rechtsgültig ist, ist nicht ganz korrekt. Darauf wollte ich hinaus.
Guten Morgen ☺️
Was sind jetzt meine wichtigsten Schritte?
Egal was kommt, die Raten beginne ich am 01.01.2024 so oder so. Da führt kein Weg dran vorbei.
Anwalt? Inkassoservice kontaktieren?
Du hättest schon den Mahnbescheid nicht ignorieren dürfen, und keinesfalls telefonieren, da rechtlich unbedeutend.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid zu ignorieren.. war falsch. Damit hast du dich selbst in Verzug gesetzt. Auch wenn du außergerichtlich versucht hast, dich zu einigen. Der Vollstreckungsbescheid ist jetzt erst Mal rechtsgültig. Such an.besten einen Anwalt auf.
Was denn nun? Solange die zwei Wochen noch nicht verstrichen sind, ist dieser nur schwebend rechtskräftig bzw vorläufig vollstreckbar.
Wichtig ist ggf zusätzlich zum Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid noch einen separaten „Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung“ zu stellen.