Schulpsychologisches Gutachten anfechten bei Dyskalkulie?

Meine Tochter hat Dyskalkulie, das wurde von einem Recheninstitut und dem zuständigen Schulpsychologen sowie ihrer jetztigen Mathelehrerin (die extra dazu ein Seminar besucht hat) bestätigt. Jetzt nach 2 Jahren musste eine Neubegutachtung erfolgen. Eine neue Schulpsychologin stellte jetzt fest, dass eine Teilleistungsstörung in Mathe besteht, sie ist sich aber nicht sicher ob es Dyskalkulie ist. Sie schlägt erst einmal einen Schulwechsel auf eine niedere Schule vor. Da meine Tochter in den anderen Fächern gut ist, sehen sowohl ich als auch die Lehrer keinen Grund für den Wechsel. Aber die Lehrer wurden gar nicht erst befragt. Die Psychologin hat meine Tochter eine Stunde gesehen und daraus ihre Schlüsse gezogen. Der Mathetest fiel entsprechend schlecht aus. Leider haben wir nur diese eine Schulpsychlogin und ich habe die Befürchtung bei einer Nachprüfung wird die Psychologin ihre Meinung bestätigen, wenn nicht sogar noch verstärken. Leider fällt für meine Tochter nun der Nachteilsausgleich weg und es kann passieren, dass sie wegen der Dyskalkulie tatsächlich die Schule wechseln muss. An der anderen Schule werden ihre Probleme aber bestehenbleiben, so dass ihr in keiner Weise geholfen ist und der Kreislauf immer weiter nach unten geht. Eine Therapie kann sie nur machen, wenn die Psychologin auch die Dyskalkulie bestätigt. Zur Zeit des ersten Gutachtens wäre dies theoretisch möglich gewesen und ich hatte auch den entsprechenden Antrag gestellt, der Landkreis hatte aber keine geschulte Person dafür. Kann man eine Nachbegutachtung beantragen oder das Gutachten anfechten oder ein Gegengutachten durch das Recheninstitut oder einer niedergelassenen Psychologin einreichen? Ich fühle mich so hilflos und befürchte, dass meine Tochter so langsam die Lust an der Schule verliert, weil sie als zu blöd abgestempelt wird.

Kinder, Psychologie, Dyskalkulie, Gutachten, Schulwechsel, Schulpsychologe
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