Mein Mann hat im September 2011 an der Arbeit einen Splitter ins Auge bekommen und hat nach 4 Operationen eine Sehschwäche auf dem rechten Auge. Dies hat die BG auch im Februar diesen Jahres berentet. Allerdings erst ab Feststellung durch ein Gutachten. Müsste die BG nicht normalerweise ab Unfallzeitpunkt zahlen, da er seitdem auf dem Auge auch nichts mehr sieht? Er hatte zwischenzeitlich nach der 2. Operation ca. 4 Wochen lang wieder Sehvermögen, davor und danach nur ca. 10-20 %, was auch ärztlich festgestellt wurde. Vielen Dank