Rechte als Mieter in WG-Zimmer (Besucher, Vertrag nur per Mail abgeschlossen)?

Hallo Community,

ich wohne seit einigen Monaten in einem Zweck-WG-Zimmer mit befristeten Mietverhältnis. Es ist dort so geregelt, dass der Vermieter selbst nicht in der WG wohnt jedoch immer wieder vorbeikommt um die Zimmer und Bäder zu reinigen. Da meine Freundin einige 100 km weit entfernt wohnt und aktuell etwas mehr Zeit hat als ich kommt sie mich seit 4 Wochen des öfteren besuchen für 3-5 Tage pro Woche. Somit ist sie nicht nonstop hier. Nun hat er bei den letzten "Reinigungen" gesehen, dass sie in meinem Zimmer ist. Jetzt wurde ich von ihm mündlich abgemahnt, dass der Mietvertrag ja nur für eine Person gelte und nicht für ein "Ehepaar". Das wir nicht verheiratet sind, sei mal dahin gestellt. Ich solle nun die Dauer/Besuche "reduzieren". Ich muss dazu sagen, dass wir keinen Lärm machen und unseren Verbrauch auf das mindeste reduzieren.

Meine Frage an euch ist jetzt: Hat der Vermieter das Recht mir vorzuschreiben, wer mich wann wie lange besucht? Es ist ja nicht so, dass sie wirklich ständig hier ist sondern auch mit Unterbrechung. Hinzu kommt, dass ich keinen wirklichen Mietvertrag unterschrieben habe, sondern der Vermieter mir vor dem Einzug das Zimmer per Mail zugesagt hat ohne digitale Signatur oder Austausch von Unterschriften.

Ich freue mich über etwas Rat in dieser Hinsicht, da ich aktuell etwas verwirrt :-)

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