Ist es rein rechtlich gesehen erlaubt eine Achterbahn im Garten zu bauen und auf der dann Leute fahren zulassen die dafür bezahlen ohne TÜV?

7 Antworten

Sobald dafür Geld genommen wird, handelt es sich um einen gewerblichen Betrieb und es wäre dementsprechend hierfür eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. Ebenso die Erbauung nach den jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen und die Abnahme durch eine entsprechende technische Prüfgesellschaft, zum Beispiel durch den TÜV. Wenn man es für die nicht gewerbliche, private Benutzung macht, wäre dies meiner Meinung nach, jedoch ohne Gewähr, möglich. Sobald allerdings Dritte damit fahren, auch Familie oder Freunde, würde ich persönlich diese immer unterschreiben lassen, dass sie darüber bescheid wissen, dass es Marke Eigenbau ist, geltende Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt werden und das auch keine Abnahme durch den TÜV oder ähnliches stattgefunden hat und dass sie das Fahrgeschäft auf eigene Gefahr hin benutzen, dabei auch Gefahren bis hin zu ihrem Tod oder schweren, ggf. auch dauerhaften gesundheitlichen Schäden in Kauf nehmen. Unterschreiben können rechtskräftig auch nur Personen, welche gegenwärtig einwilligungsfähig sind, das bedeutet, die in der Regel volljährig und gegenwärtig nicht betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen stehend und ähnliches.

Mfg

Nein natürlich nicht. Aufstellen kannst Du bei Dir was Du willst, solange es nicht das Bild Deiner Wohngegend negativ verändert und sich kein Nachbar belästigt fühlt.

Aber für Fahrgeschäfte, die professionell betrieben werden, werden Lizenzen benötigt und die sind teuer.

Nein, für so etwas brauchst du eine Baugenehmigung (egal, ob du das privat oder gewerblich nutzt). Für diese musst du eine lange Liste an technischen Anforderungen einhalten.
Wenn du in einem Wohngebiet wohnst, ist es außerdem komplett ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Eine Achterbahn gehört nach der Musterbauordnung zu den sog. fliegenden Bauten und bedarf zum Betrieb, egal ob auf privatem oder öffentlichem Gelände einer Genehmigung nach der Bauordnung, egal ob Du sie nun nur privat oder öffentlich zugänglich nutzen willst.

wenn der bebauungsplan es zulässt dort einen freizeitparkzu betreiben klar... viel spaß ;)