Besteht die Chance eine Teilrente zu bekommen?

Liebe Community,

ich hatte vor einigen Monaten einen Wegeunfall und habe mir dabei die Kniescheibe gebrochen. Direkt danach traf der RTW ein und fuhr mich in ein Krankenhaus, wo ich daraufhin notoperiert wurde. Mittlerweile sind schon 3 Monate vergangen und mein Knie hat sich schon gebessert, dennoch bin ich eingeschränkt aber arbeiten tue ich immer noch, natürlich mit Vorsicht. Nach ca. 1 ¹/² nahm ich wieder die Arbeit auf. Ohne Schmerzmitteln wäre es ganz bestimmt nicht möglich auf der Arbeit zu erscheinen. Bekomme regelmäßig Physotherapie, um so gut es geht in den Alltag zurück zu kehren . In meinem Knie sind Schrauben und Drähte vorhanden, die am Ende diesen Jahres rauskommen. Es besteht die Möglichkeit mein ganzes Leben lang diverse Langzeitfolgen, wie Kraftverlust, Kribbeln, Schmerzen etc p.p zu haben. Meine Frage wäre, falls es wirklich wie folgt sein würde, wäre es möglich eine Teilrente zu bekommen? Falls ja, wie würde es ablaufen? Muss ich etwas bestimmes tun? Kenne mich kaum mit der Thematik aus und würde mich extremst freuen, wenn mich jemanden aufklären würden. Ich bedanke mich im Vorfeld !

Positiv:

-Kann gehen

-Treppen schaffe ich gerade so hoch zu laufen

Negativ:

-Kraftverlust

-Kann nicht laufen

-Kein Beinsport

-Kann man Bein nicht vollständig beugen, nur zum Teil.

-Kann mich nicht hinknien

-Habe Schmerzen

-Ameisenkribbeln am Knie

Gesundheit, Rente, Politik, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Gesundheit und Medizin, Krankenkasse, Teilrente
Anonym gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren?

In meiner Firma herrschen schlechte Arbeitsbedingungen. So wird zum Beispiel die erforderliche Schutzausrüstung beim Einsatz der Plasmaschneiden nicht oder nur unzureichend zur Verfügung gestellt.

So bekommen wir zum Beispiel auch auf Anfrage keine Schweißerhelm. Zudem gab es früher noch Ffp3 Masken, es stand auch in der Betriebsanleitung dass das Tragen dieser speziellen Masken Pflicht sei! Auch meines Erachtens nach sind diese Masken für eine solche Arbeit unabdingbar... Nach Anfang von Corona stieg der Preis der Masken und die Firma stellte nur noch Ffp2 Masken zur Verfügung. Darauf angesprochen, die lapidare Antwort meines Chefs im Sommer 2020: "Es gibt keine Ffp3 Masken mehr zu kaufen, sowas wird weltweit nicht mehr hergestellt, finde dich damit ab". 2 Tage später dann das unfassbare, er hat die alte Betriebsanleitung entfernt undneine neue ausgehangen, laut der die deutlich schlechteren Masken plötzlich völlig ausreichend seien.

Zudem gibt es auch keine vorgeschriebene Filteranlage, sondern nur eine schwache Absaugung, welche nur einen geringen Anteil der belasteten Luft erfasst und ungefiltert nach draußen bläst. Den Rest atmen wir, abzüglich der Masken, ein.

Es gibt noch unzählige weitere Beispiele, auf die ich aber aus Gründen der Anonymität an dieser Stelle nicht eingehen kann.

Ich würde die Thematik gerne nochmal vorsichtig ansprechen, gehe aber nicht davon aus dass mein Chef sich einsichtig zeigt.

Deshaln hier meine Frage:

Kann ich mich irgendwo anonym über die Arbeitsbedingungen beschweren, so dass der Betrieb mal "zufällig" eine unangemeldete Kontrolle bekommt? Wenn ja, wo?

Arbeit, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, schweißen
Anderer Sachbearbeiter bei der Berufsgenossenschaft?

Meine Schwester ist nach einem Arbeitsunfall schwerbehindert, erhält Rente und Pflegegeld. Seit Jahren problemlos. Nun ging ihre Sachbearbeiterin in Rente, seitdem hat sie eine neue Sachbearbeiterin und es geht alles schief. Es fing damit an, dass sie operiert werden musste. Im Normalfall wird diese kleine Op unter lokaler Betäubung durchgeführt. Ihr Arzt wollte diese Op aber unter Sedierung durch führen. Es bestand die Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft. Als wir die Rechnung einreichten wurde die Übernahme abgelehnt, da die Op keine Unfallfolge sei. Dies ist soweit richtig, es wurden aber auch nicht die Kosten der Op in Rechnung gestellt, sondern nur die der Sedierung. Nach einem Anruf wurden die Kosten dann doch übernommen. Als nächstes strich man ihr das Pflegegeld, aus Gründen, die schon bei der Gewährung des Pflegegeldes nicht vorhanden waren. Der Vorgang liegt mittlerweile beim Anwalt. Nun hat sie ihre Haushaltshilfe abgerechnet. Die neue Sachbearbeiterin scheint des Lesens oder des Verstehens nicht mächtig zu sein. Sie bezieht sich auf die Genehmigung der Unfallkasse in der eine ganz andere Stundenzahl zuerkannt wurde, als die Sachbearbeiterin anerkannt hat. Der Widerspruch ist raus, die Sache ist glasklar. Meine Schwester hat aber nun die Nase voll, sich mit dieser Sachbearbeiterin auseinander zusetzen. Ist es möglich, dass auf ihre Bitte hin eine andere Sachbearbeitein mit ihrem Fall betraut wird? Es hat echt den Anschein, dass die Dame wohl neu ist und sich an derartigen alten Fällen festgebissen hat um sich zu profilieren - hier zu Lasten meiner Schwester und möglicherweise zu Lasten anderer.

Recht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, sachbearbeiter
Arbeitsunfall als 14 Jahriger nach Verschlimmerungsantrag erneute Rente beantragt .Nach welchen Kriterien berechnet die Berufsgenossenschaft den JAV ?

Hallo zusammen,

ich hatte 1997 einen Arbeitsunfall in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich 14 Jahre alt und bin als mitarbeitender Familienangehöriger über die BG versichert. Ich habe nach dem Unfall eine Rente als vorläufige Entschädigung bekommen die MDE wurde mit 20% festgelegt. Nach mehren Operationen, Reha etc. die erstmal Verbesserungen gaben, wurde durch ein Gutachten die MDE auf 10% runtergesetzt und die Rentenzahlung eingestellt ,sodass ich nach ca15 Monaten nach dem Unfall keine Rente mehr bekommen habe. In den letzten 7 Jahren häuften sich jedoch massiv die körperlichen Beschwerden und es folgten mehrere Operationen, sodass ich nach der letzten Operation in 2016 eine längst überfälligen Verschlimmerungsantrag bei der BG gestellt habe. Der Gutachter hat nun eine MDE von 20% festgestellt.

Aktuell warte ich auf den Bescheid der BG ich will aber trotzdem mit 3 Fragen vorgreifen um "Sattelfest" zu sein wenn der Bescheid eintrifft?

1) Der JAV (Jahresarbeiterverdienst) als Kind mit 14 Jahre Betrug 33,33% der gesetzlichen Bezuggröße von 1997. Nun bin ich natürlich über 18 Jahre hier ist der JAV 60% der Bezuggröße.Was wird für die neu Berechnung angesetzt das Alter von 14 Jahre, oder das jetzige Alter als über 18 Jähriger?

2) Wird der jährliche Rentenanpassungsfaktor bzw. Steigerung seit 1997 mit berücksichtigt für die neue Ermittlung des JAV?

3) Ab welchen Zeitpunkt wird die Rente bezahlt: Ab Verschlimmerungsantrag ? Zeitpunkt des Gutachtens ? Oder ggf. auch Rückwirkend da die Verschlimmerung ja schon wesentlich früher eingesetzt hat?

Besten Dank für eure Antworten.

Berufsgenossenschaft

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