Arbeitsunfall - Wer Zahlt? BG / KK / Arbeitgeber?

Sehr geehre Damen und Herren,

ich habe ein dringendes Problem und bitte um Ihre Hilfe.

Am 01.09.17 habe ich meine Ausbildung zum Garten und Landschaftsbauer bei der Firma *** aufgenommen.

Am 19.09.17 hatte ich einen Arbeitsunfall. War im Krankenhaus und wurde 4 Wochen (laut Krankmeldung bis 20.10.17) Krankgeschrieben.

Nun will mir meine Chefin für den besagten Zeitraum keinen Lohn bezahlen und meint ich solle "Krankengeld" bei meiner damals aktuellen Krankenkasse (BiG Direkt) beantragen, von denen würde ich dann mein Geld bekommen.

(Auf den wunsch meiner Chefin hin wechselte ich zum 01.10.17 zur AOK. Das bedeutet für den Zeitraum meines Ausfalls fällt auch in die Versicherung der AOK.)

Nun, sagten mir meine Kollegen, dass ein Arbeitsunfall Sie (BG Kassel) und nicht meine Krankenversicherung betrifft. Daher bin ich verunsichert wer nun recht hat. Vorallem, da die Krankenkasse ja normalerweise erst ab 6 Wochen krankheit einspringt. Wie ist da die gesetzliche Laage?

Ich hoffe Sie blicken bei meiner Schilderung des Falls durch und hoffe auf eine aufschlussreiche Antwort.

Vielen Dank & Beste Grüße

PS Daten auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Als Krankenkasse steht hier "Bundesinnungskrankenkasse 51" und angekreuzt ist "Arbeitsunfall. Müsste im Feld für Krankenkasse nicht "BG Kassel" stehen? Haben die im Krankenhaus einen fehler gemacht? Ich habe alle meine Daten korrekt angegeben.

Recht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Krankengeld, Ausbildung und Studium
Berufsgenossenschaft - bin KEIN Unternehmer, warum soll ich zahlen?

Erläuterung:

Ich habe ein Grundstücke (u.a. landwirtschaftliche Flächen) geerbt, welche seit ca. 100 Jahren nicht mehr durch die jeweiligen Besitzer agrartechnisch genutzt werden und andere Teile bereits mit Häusern bebaut wurden. Per Post wurde ich von der Berufsgenossenschaft aufgefordert einen Versicherungsbeitrag in Höhe von XY,- Euro für die Grundstücke zu zahlen. Früher, also vor der Siedlungsbebauung von Teilen des Grundstückes vor ca. 100 Jahren, wurden im Dorf und in der Gegend alle Grundstücke landwirtschaftlich genutzt.

Mein verstorbener Großvater hat in seinem ganzen Leben, wie auch ich selbst in meinem Bisherigen, keine Landwirtschaft, und auch keine andere berufliche Tätigkeit, als Unternehmer bestritten. Er hatte um die Freistellung gebeten und dem wurde entsprochen. Diese Freistellung muss erneut beantragt werden, da sie sich nicht mit vererben lässt.

Meine Fragen beziehen sich auf Grund der vorher gemachten Angaben wie folgt:

  1. Warum geht die Berufsgenossenschaft grundsätzlich weiterhin davon aus, dass hier Landwirtschaft betrieben wird? (Weder mein Großvater noch ich sind beruflich unternehmerisch tätig. Die Anteile der landwirtschaftlichen Grundstücke sind verpachtet an einen Bauern aus der Gegend, der dafür entsprechend Leistungen zahlt.)


Erläuterung zu den Anteilen der Siedlungsbebauung: Durch die Anträge vom Großvater und auch der Nachbarn, sollte doch aktentechnisch ersichtlich sein, dass diese Grundstücke nicht mehr zum landwirtschaftlichen Bereich gehören, sondern vielmehr Siedlungsgebiet (Gebäude-, Wohn- und Freiflächen). Die Berufsgenossenschaft erhält ja ihre Informationen u.a. durch das Finanzamt, warum aber bleibt andererseits eine Aktualisierung des Systems aus.

2. Muss ich als Eigentümer eines Grundstückes (Gebäude-, Wohn- und Freifläche) für meinen Anteil an Wiese, die ich selbst mähe, auch an die Berufsgenossenschaft Abgaben zahlen, obwohl ich kein Unternehmer bin und mein Grundstück auch kein Gewerbe unterhält?




Recht, Berufsgenossenschaft, Wirtschaft und Finanzen
Verständnisfrage zum Arbeitsrecht und Versicherungsschutz der Arbeitnehmer wenn sie paar Stunden früher Feierabend machen?

Sitze hier gerade mit einem Freund von mir vom Rechner und wir stellen uns gerade die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz der Arbeitnehmer aussieht ,wenn diese paar Stunden früher Feierabend machen.

Folgende Situation - zum Verständnis der Frage.!

Der Arbeitnehmer führt ein sogenanntes Zeitkonto, wo vermerkt ist wann er geht wann er kommt wie lange er Arbeitet etc.

Die Arbeitszeit Beginnt immer um halb - sprich 6:30 und Endet 8h später um 14:30 Sowie von 14:30 bis 22:30 und zur Nachtarbeit von 22:30 bis 6:30

Möchte der Arbeitnehmer einige Stunden früher Schluß machen so muss er ein Scheinausfüllen - wegen dem Versicherungsschutz auf dem Heimweg.

So weit , so gut.

Nun ist es jedoch so das daß Computerprogramm womit die Arbeitszeiten erfaßt werden - mit 6:30Uhr und Co nicht zurecht kommt - daher wird im Computerprogramm immer die volle Zeit Eingetragen.

Also steht im Computer drin, das der Arbeitnehmer um 7Uhr die Arbeit beginnt und um 15Uhr die Arbeit beendet. - und so weiter. -

Hat wohl was mit Maschinenstunden zu tun .!

Jetzt zur Frage

Wenn der Arbeitnehmer nun 2h aus Privaten Gründen früher Schluß machen möchte - so steht auf seinem Schein den er zum unterschreiben vorgelegt bekommt

13 bis 15 Uhr - - 2h Er geht aber um 14:30 nach Hause , bleibt ja nicht 30min länger da, weil es die Reguläre Arbeitszeit ist. Und wenn er von der Regulären Arbeitszeit geht - und 2h früher gehen will - so müßte er ja um 12:30 bereits nach Hause und nicht um 13Uhr.

Er steigt also in sein Auto um nach Hause zu fahren und um 12:45 passiert ein Unfall Auf seinem Schein steht ,das er eigentlich ja noch auf Arbeit wäre - was er aber nicht ist. Ist er dann trotzdem Versichert auf dem Heimweg? Oder gibt es dann ein kleines Problem.?

Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, BG, Versicherungsschutz, Zeit, zeitkonto

Meistgelesene Beiträge zum Thema Berufsgenossenschaft