Freie Berufswahl, Ablehnung einer angebotenen Arbeit
gerade eben
Hallo ich habe eine Frage und zwar un wurde gekündigt und habe Kündigungsschutzklage erhoben da die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Nun sagte mir Mein berater vom Arbeitsamt das ich jede Arbeit annhemen muss ansonsten würde ich eine Sperrzeit erhalten.
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund eine Ihnen von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten oder durch Ihr Verhalten das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses vereiteln.
Dies gilt auch für "vorübergehende" Beschäftigungen sowie für Arbeitsangebote, die Ihnen bereits vor dem Ende des auslaufenden Arbeitsverhältnisses unterbreitet werden. Die Dauer einer solchen Sperrzeit wird nach der Anzahl der Verstöße in drei, sechs und zwölf Wochen gestaffelt.
Doch in deutschland gibt es doch das Recht auf freie Berufswahl!!! Grundgesetz Art. 12
1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.