Leerstand, leere Wohnung? Anzeigen? Berlin?

Nabend alle zusammen,

bin in einer privaten Wohnungsbaugenossenschaft und seit 11 Monaten steht die Wohnung neben mir frei. Ich habe mich schon Anfang des Jahres auf diese Wohnung beworben. Es ist nicht die einzige leerstehende Wohnung bei der WBG/ in meinem Kiez. Als antworten auf Nachfrage bekam ich nur:

„Aus aktuellen Anlass durch den Mietendeckel ist vieles intern noch in der Klärung.

Ich kann Ihnen jedoch bereits im Vorfeld sagen, dass wir in dieser Wohnung nichts groß instand setzen werden. Sprich ggf. Tapezier, Maler, Lackier und Bodenbelagsarbeiten müsste der neue Nutzer selber ausführen. //

Es wird aktuell noch geprüft und geklärt ob hier noch technische Maßnahmen (Heizung, Elektro) gemacht werden müssen.“ —März 2020

Und auch:

„...aktuell steht die Wohnung noch nicht zur Vermietung frei.

Aufgrund der an uns gestellten restriktiven Maßnahmen und Rahmenbedingungen durch MietenWoG Berlin haben wir unsere Strategie bezüglich der Herrichtung und Vermietung entsprechend angepasst. Wir werden die Wohnungen in einem dem Mietpreis adäquaten Zustand anbieten und die Investitionen bei Neubezug deutlich reduzieren.

Es kam hier leider aufgrund der Corona-Krise und damit einhergehenden Verzögerungen im Ablauf der Vermietung.“ —Juli 2020

Nun zu meiner eigentlichen Frage, dürfen die das? Ich habe gehört Leerstand kann man zur Anzeige bringen? Gerade weil in Berlin Wohnungsnot besteht. Ich hätte schon seit knapp einem Jahr in der Wohnung hausen können. (Auch wenn es niemanden etwas angeht; Aus schlimmen, privaten Gründen möchte und kann ich in der aktuellen Wohnung nicht mehr leben.)

Wohnung, Berlin, Mietrecht, Anzeige, Mietendeckel

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