Jobcenter umzug?

6 Antworten

Du musst das ganze bei derzeitigen Jobcenter schriftlich beantragen und einen wichtigen Grund für den Umzug haben, diesen solltest du dann im Antrag auch gleich benennen.

Nur weil es dir da nicht mehr gefällt ist auf jeden Fall kein wichtiger Grund.

Würdest du mit deinem Kind bei den Eltern leben, dann bildest du mit deinem Kind eine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und hast bei Bedürftigkeit unabhängig vom Einkommen der Eltern Anspruch auf Leistungen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

" zwar finanziert das Jobcenter den Umzug bzw Umzugskosten?"

Nein. Das ist Privatvergnügen. Sie würden nur einen Umzug finanzieren bzw. eher Geld dafür leihen wenn du arbeitslos bist und an diesem Ort viel bessere Jobchancen hättest.

" Und erhalte ich weiter Leistungen wenn ich mit meinem Kind bei meinen Eltern lebe" Das kommt auf die Rentenhöhe an. Ihr geltet dann als Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wird mit herangezogen


Doofefrau 
Beitragsersteller
 06.12.2020, 12:51

Naja dass meine Jobchancen besser sind dort ist klar weil meine Eltern mein Kind dann betreuen

Du mußt einen entsprechenden Umzugsantrag beim aktuell zuständigen Jobcenter stellen.

Ob und inwieweit er genehmigt wird, vermag ich nicht zu beurteilen.

Die hier geschilderten Beweggründe für Deinen Umzug klingen jedoch nicht unbedingt nach sozialrechtlicher Erforderlichkeit.

Und erhalte ich weiter Leistungen wenn ich mit meinem Kind bei meinen Eltern lebe?

Das sollte so sein. Nach meiner Kenntnis bildest Du mit Deinem Kind Deine eigene Bedarfsgemeinschaft.

Wenn dein Umzug dem Jobcenter Geld spart - im Idealfall weil Du am Zielort einen Job hast, dann zahlen due den Umzug gerne

Grundsätzlich musst du solche Anträge stellen, BEVOR u irgendwelche Tatsachen geschaffen hast. Bei einem Umzug brauchst du sowohl vom jetzigen als auch dem zukünftigen JobCenter das OK VORHER