Ist es eigentlich Freiheitsberaubung wenn man in Handschellen abgeführt wird?

Ist es eigentlich Freiheitsberaubung wenn man in Handschellen abgeführt wird? und jemand wird in die Geschlossene gegen seinen Willen mitgenommen wenn keine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Das Landratsamt sagt jetzt, dass ich freiwillig mitgegangen wäre. Also stimmt doch hier was nicht. Wer lässt sich schon freiwillig in Handschellen abführen. Eine vorherige Aufforderung das LRA zu verlassen, hat auch nicht stattgefunden. Das wäre ja das mindeste, dass man sagt, dass man das LRA verlassen soll und dann kann man mit Polizei holen. Aber einfach so Polizei holen und dann mich noch beschuldigen dass in Bielefeld ein Unfall passiert sei und diesen Unfall auch noch verwechseln mit einem Unfall aus Karlsruhe von 2007 und außerdem war ich an diesem auch nicht schuld, das geht mir entscheiden zu weit. Ich musste jetzt ein medizinisch psychologisches Gutachten machen, damit mir die den Führerschein nicht nehmen und musste das selbst bezahlen. Der Arzt hat natürlich reingeschrieben, dass es hier überhaupt keinen Unfall gegeben hat und dass ich in keinster Weise krank bin. Jetzt schiebt das LRA die schuld auf die Stadt. Sie wäre die örtliche Polizeibehörde gewesen und die Polizei welche mir die Schulter verletzte schiebt auch die Schuld auf die Stadt. Der einsatzführende Polizist hat man versetzt. Man hat mich stundenlang in den Polizeikeller eingesperrt und gesagt dass gleich ein Arzt komme. Es kam jedoch niemand. Nach ca. 3 Stunden einsperren brachte mich dann in die Geschlossene, da angeblich das Gesundheitsamt für eine Untersuchung am Freitagmittag geschlossen hatte. Dann hätte man aber auch zu jedem anderen Arzt/Psychiater gehen können. Und mich dann nicht noch in eine Geschlossen einzuweisen. Ich habe Beschwerde eingelegt und bekam jetzt Post vom Amtsgericht, das schreibt dass eine Unterbringung nach §5 UBG rechtswidrig war. Es hätte allerhöchstens eine Unterbringung nach §4 UBG stattfinden dürfen, da eine Untersuchung so schonend wie möglich hätte ablaufen müssen. Von der Stadt wird geschrieben da zu erwarten gewesen wäre dass ich nicht aufs Gesundheitsamt gegangen wäre, wäre dies rechtmäßig. Ich wurde ja nicht einmal gefragt ob ich aufs Gesundheitsamt gehe - geht's noch. Der Richter schreibt, dass eine Anhörung hätte stattfinden müssen und dass dies das höchste recht jedes Einzelnen ist. Dass es zu erwarten ist, dass ich dort nicht hingehe reiche nicht aus, so das Gericht. Wer ist jetzt der Hauptschuldige? Das LRA, die Stadt oder die Polizei? Wo ist der Unterschied zwischen §4 UBG und §5 UBG? Gegen wen und auf was kann ich klagen? Wegen meiner Schulter kann ich schon seit einem halben Jahr nicht mehr arbeiten, welche mir die Polizei verletzte als sie mich in den Keller einsperrten.

Polizei, Recht, Behörden, Polizeirecht, Unterbringung
Nachbarschaftsstreit wegen der Glasbausteine in unserer Gebäudeabschlusswand

Wir haben derzeit ziemlichen Ärger mit unseren Nachbarn. Es ist unglaublich aber wahr. Vor einigen Tagen erhielten wir Post der Bauaufsichtsbehörde, die fordert das dass Glasbaufenster was schon über 50 Jahre dort drinen ist entfernt werden muss, und diese Grenzwand wieder den Brandschutzverordnungen sicher gestellt werden muss. Das Haus wurde 1927 gebaut, ein sogenanntes Baugesuch habe ich gefunden. Nun stellen wir uns die Frage ob wir die Glasbausteine tatsächlich entfernen müssen, wie es das Bauaufsichtsamt fordert,oder ob wir Bestandschutz einklagen sollen. Diese Glasbausteine befinden sich über 50 Jahre in dieser Wand, und wurde nie verändert, davor befand sich an gleicher Stelle ein normales Fenster. Unser Nachbar hat dieses nur aus böse Rache gemacht, dabei hat er ganz offensichtlich selbst beim Umbauen gepfuscht, und ganz offensichtlich ohne Baugenehmigung den Schuppen umgebaut und ein weiteren Wohnraum hinter Haus auf dem Schuppen angebaut, und zu 90% aus Holz auch die beiden Dächer, wobei das Schuppendach an unsere Hauswand grenzt. Brandvorschriften seinerseits wurden in keinster Weise eingehalten, seine Küche befindet sich im Schuppenbereich, vor dem Küchenfenster führt eine Holztreppe zum Schuppen hoch. Wir haben dieses nun der Bauaufsichtsbehörde gemeldet, und hoffen die reagieren nun schnell. Soviel nun zum Thema Nachbar. Wie aber sieht unsere Sachlage zum Thema Glasbausteine in der Grenzabschlusswand aus? Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht. Wie sollen wir uns verhalten und vorgehen? Wir bitten um Rat, denn wir wissen icht mehr weiter. Vielen Dank im Vorraus.

Haus, Brandschutz, Behörden, Nachbarn, Nachbarschaft
Familienkasse verlangt Exmatrikulationsnachweis, welcher nach Ende des Studiums ausgestellt wurde:

Hallo,

ich habe mein letztes Studium zum 31.08.2014 abgebrochen. Die Exmatrikulation habe ich Anfang August beantragt, die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung habe ich am 18. August erhalten.

Da ich jetzt eine Ausbildung mache, bin ich weiter auf Kindergeld angewiesen. Die entsprechenden Dokumente und auch die Exmatrikulationsbescheinigung habe ich bei der Kindergeldkasse eingereicht.

Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem die Familienkasse eine Nachweis über das Ende des Studiums verlangt (Zum Beispiel Exmatrikulationsnachweis), welcher nach Ende des Studiums ausgestellt wurde.

Wie soll man auf so einen Blödsinn reagieren?

In 90% der Fälle wird eine Exmatrikulation im laufenden Semester, für das Ende des Semesters beantragt. Es ist daher die Regel, dass der Exmatrikulationsbescheid auch noch vor dem eigentlichen Ende des Studiums ausgestellt wird. Außer wenn man sein Exmatrikulation am letzten Tag beantragt oder sich rückwirkend exmatrikulation lässt, das ist aber die Ausnahme.

Das ist in etwa so, als ob man von einem Arbeitnehmer explizit verlangt, er solle eine Kündigung vorlegen, welche nach dem eigentlichen Kündigungsdatum ausgestellt wurde.

Was wollen die jetzt also von mir? Die Hochschule stellt mir sicherlich keine zweite Exmatrikulationsbescheinigung mit neuem Datum aus, nur für die Kindergeldkasse.

Ich gehe doch mal stark davon aus, dass es für solch eine Forderung keinerlei Rechtsgrundlage gibt, und ich die Kindergeldkasse nur schriftlich die Fakten nennen muss und das mein Exmatrikulationsbescheid das Ende des Studiums eindeutig belegt.

Oder muss ich doch bei der Hochschule noch einen anderen Nachweis, extra für die Kindergeldkasse verlangen?

Studium, Behörden, Kindergeld, Student, Universität

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