Hallo,

ich habe mein letztes Studium zum 31.08.2014 abgebrochen. Die Exmatrikulation habe ich Anfang August beantragt, die entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung habe ich am 18. August erhalten.

Da ich jetzt eine Ausbildung mache, bin ich weiter auf Kindergeld angewiesen. Die entsprechenden Dokumente und auch die Exmatrikulationsbescheinigung habe ich bei der Kindergeldkasse eingereicht.

Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem die Familienkasse eine Nachweis über das Ende des Studiums verlangt (Zum Beispiel Exmatrikulationsnachweis), welcher nach Ende des Studiums ausgestellt wurde.

Wie soll man auf so einen Blödsinn reagieren?

In 90% der Fälle wird eine Exmatrikulation im laufenden Semester, für das Ende des Semesters beantragt. Es ist daher die Regel, dass der Exmatrikulationsbescheid auch noch vor dem eigentlichen Ende des Studiums ausgestellt wird. Außer wenn man sein Exmatrikulation am letzten Tag beantragt oder sich rückwirkend exmatrikulation lässt, das ist aber die Ausnahme.

Das ist in etwa so, als ob man von einem Arbeitnehmer explizit verlangt, er solle eine Kündigung vorlegen, welche nach dem eigentlichen Kündigungsdatum ausgestellt wurde.

Was wollen die jetzt also von mir? Die Hochschule stellt mir sicherlich keine zweite Exmatrikulationsbescheinigung mit neuem Datum aus, nur für die Kindergeldkasse.

Ich gehe doch mal stark davon aus, dass es für solch eine Forderung keinerlei Rechtsgrundlage gibt, und ich die Kindergeldkasse nur schriftlich die Fakten nennen muss und das mein Exmatrikulationsbescheid das Ende des Studiums eindeutig belegt.

Oder muss ich doch bei der Hochschule noch einen anderen Nachweis, extra für die Kindergeldkasse verlangen?