Wir haben derzeit ziemlichen Ärger mit unseren Nachbarn. Es ist unglaublich aber wahr. Vor einigen Tagen erhielten wir Post der Bauaufsichtsbehörde, die fordert das dass Glasbaufenster was schon über 50 Jahre dort drinen ist entfernt werden muss, und diese Grenzwand wieder den Brandschutzverordnungen sicher gestellt werden muss. Das Haus wurde 1927 gebaut, ein sogenanntes Baugesuch habe ich gefunden. Nun stellen wir uns die Frage ob wir die Glasbausteine tatsächlich entfernen müssen, wie es das Bauaufsichtsamt fordert,oder ob wir Bestandschutz einklagen sollen. Diese Glasbausteine befinden sich über 50 Jahre in dieser Wand, und wurde nie verändert, davor befand sich an gleicher Stelle ein normales Fenster. Unser Nachbar hat dieses nur aus böse Rache gemacht, dabei hat er ganz offensichtlich selbst beim Umbauen gepfuscht, und ganz offensichtlich ohne Baugenehmigung den Schuppen umgebaut und ein weiteren Wohnraum hinter Haus auf dem Schuppen angebaut, und zu 90% aus Holz auch die beiden Dächer, wobei das Schuppendach an unsere Hauswand grenzt. Brandvorschriften seinerseits wurden in keinster Weise eingehalten, seine Küche befindet sich im Schuppenbereich, vor dem Küchenfenster führt eine Holztreppe zum Schuppen hoch. Wir haben dieses nun der Bauaufsichtsbehörde gemeldet, und hoffen die reagieren nun schnell. Soviel nun zum Thema Nachbar. Wie aber sieht unsere Sachlage zum Thema Glasbausteine in der Grenzabschlusswand aus? Hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht. Wie sollen wir uns verhalten und vorgehen? Wir bitten um Rat, denn wir wissen icht mehr weiter. Vielen Dank im Vorraus.