Selbstgemachten Sirup Verschenken Richtlinie?

Ich möchte Löwenzahnsirup verkaufen. Das darf man ja nur mit Auflagen und einer Gewerbeküche. Aber wenn ich es in meiner Privatküche herstelle, dann darf ich es nicht verkaufen. Meine Idee ist, ich stelle es in meiner Privat Wohnung her und verschenke an jeden ein Glas. Dazu bekommt er ein Flyer, wo alle Infos draufsteht. Und wenn es denen geschmeckt hat können sie dafür was geben, so viel wie es ihnen wert ist(ist kein Pflicht, obwohl es wäre schön ein angemesenen Preis, da ich ja alles investiere). Und sie können auch spenden, damit ich das Gewerblich machen kann.

  • Wie sind da die Richtlinie?
  • Was sagt das Gesetz?(In Googel steht nur, wenn man es verkauft und nicht verschenkt)
  • Darf man das machen bezahlen so viel wie man will, oder muss ich Auflagen machen?(Dörfer machen das ja auch und stellen es vor dem Haus...)
  • Dürfen die Leute spenden?
  • Was passiert wenn es Verletzte gibt, anhand der Lebensmittel(Ich habe ja es nicht verkauft und da es privat ist, bekomme ich Ärger von der Behörde? Weil wenn man was für Freunden kocht und denen schlecht wird bekommen die keine Strafe. Aber zählt es auch wenn man das in Massen verschenkt....?)

Bräuchte dringend euer Rat!

Vielen Dank im Vorraus.

Ps.: Auf dem Etiket wir drauf stehen die Zutantenliste, Nährwertangabe(Wird vom Labor ermittelt), Gramm anzahl, Abfülldatum, Probe Seriennummer(Lohnnummer)

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UMFRAGE! Vorladung der Polizei "zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - was hat das zu bedeuten - welche Pflichten und welche Rechte habe ich?

UMFRAGE!

Hi liebe Leute,

gestern habe ich eine Vorladung der Polizei in meinem Briefkasten aufgefunden.

Laut einiger meiner Nachbarn stand die Polizei mit einem Streifenwagen direkt vor dem Haus, in dem ich wohne, hat bei mir geklingelt und dann den Brief mit der Vorladung eigenhändig eingeworfen.

Die Vorladung besteht aus einer DIN A4 Seite (einseitig) mit folgendem (genauer) Wortlaut:

"Vorladung

Bitte bringen Sie diese Vorladung zum Termin mit!

Sehr geehrter Herr X,

zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit am 05.02.2019 um 20:28 Uhr in X, an X 103

bitte ich Sie, sich am Mittwoch, den 24.04.2019 um 08:00 Uhr in X, X Straße 12b, X einzufinden.

Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubingen:

Bundespersonalausweis und Führerschein"

Das Schreiben enthält zudem noch einige Hinweise, die ich der länge nach genau, aber kürzer beschreiben möchte:

  • im Hinderungsfalle wird um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Grundes gebeten
  • Falls ich keine Antwort auf meine Mitteilung erhalte, bleibt es bei dieser Vorladung
  • Hinweis:

Auf Antrag erhalten Zeugen für Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. Kosten für notwendige Begleitpersonen) eine Entschädigung

Nun frage ich mich, denn dies geht aus dem Schreiben NICHT hervor:

Bin ich als Beschuldigter ODER als Zeuge geladen?

Muss ich zu dieser Vernehmung tatsächlich erscheinen?

Drohen mir Konsequenzen und wenn ja, welche, falls ich nicht erscheine?

Unten im Brief stehen auch zwei Kästchen, von denen KEINES angekreuzt ist.

In den Kästchen gibt es folgenden Inhalt:

  • Merkblatt für Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren ist beigefügt
  • Erziehungsberechtigte wurden von der Vorladung unterrichtet / vorstehend bezeichnetes Merkblatt ist übersandt

Wahrscheinlich geht es um ein Blitzerfoto von vor über 2 Monaten, bei dem ich 23 km/h zu schnell gefahren bin. Ich weiß die Höhe des Bußgeldes und dass ich nun einen Punkt habe.

Was mit aber NICHT klar ist und so recht werden will:

Was bitte hat die Polizei nun damit zu tun und warum wurde ich vorgeladen?

Vielleicht kann mir ja nun jemand dabei helfen, das zu verstehen. Danke im Voraus für alle Antworten.

Du musst dort nicht erscheinen, denn ... 42%
Du musst dort erscheinen, weil es sonst Ärger gibt ... 17%
Ich würde Dir folgendes raten bzw. empfehlen ... 17%
Du solltest (musst aber nicht) dort erscheinen, damit ... 8%
Du musst und solltest dort nicht erscheinen, denn ... 8%
Du brauchst darauf überhaupt nicht zu reagieren, weil ... 8%
Du solltest / musst darauf zumindest reagieren, damit ... 0%
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