Ich muss beweisen, dass ich Autofahren kann?

Ich habe seit 1992 den Autoführerschein und hatte bis 2019 immer ein eigenes Auto. Seit 2006 bin ich nur noch mit Automatikgetriebe gefahren, da ich seit 2001 Probleme mit dem rechten Sprunggelenk hatte. 2019 wurde mein rechtes Sprunggelenk versteift, so dass ich erst mal mein Auto verkauft habe, da nicht sicher war, ob ich später einen Behindertenumbau brauche oder nicht (Handgas, Handbremse oder Linksgas). Mein Auto war auch schon 11 Jahre alt, so dass mir ohnehin keiner mehr den Umbau bezahlt hätte.
Im Mai 2020 habe ich das Autofahren ausprobiert mit Automatik und normalem Rechtsgas. Mein Fuß ist noch zu 15 Prozent beweglich. Es hat einwandfrei funktioniert. Mein Operateur hat mir auch 2 Wochen später schriftlich das Autofahren ohne Einschränkung erlaubt. Laut TÜV ist das Mitführen dieser schriftlichen Erlaubnis notwendig, wenn ich mit einem Auto fahre. Ein Gutachten soll nicht nötig sein.
Im Oktober bin ich mit dem Auto einer Bekannte (Schaltgetriebe) 70 km gefahren. Ebenfalls ohne Probleme.
Ich habe einen Antrag auf Hilfe zur Anschaffung von Kfz beantragt, da ich einen GdB von 60 mit Merkzeichen G habe und mir mein Leben wieder aufbauen möchte, ohne Auto ist alles kompliziert, ich kann nicht alleine einkaufen und ich möchte wieder ein bißchen arbeiten gehen.
Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, ich sei gar nicht in der Lage Auto zu fahren und müsse erst ein ärztliches Gutachten vorlegen, das ich selbst bezahlen muss. Nach Vorlage der schriftlichen Erlaubnis des Arztes und Begründung, ich sei schon 2x Auto gefahren (einmal Automatik und einmal Schaltgetriebe), sowie der Verweis, dass es Handgas und Handbremse gibt (ein Bekannter von mir fährt Automatikgetriebe mit Rechtspedal mit 2 Unterschenkelprothese, und Querschnittgelähmte fahren Handgas/Handbremse), habe ich zunächst nach meinem Widerspruch nichts mehr gehört.
Der Widerspruch ist nun schon mündlich abgelehnt worden, wieder mit der Begründung, mit diesem nur noch zu 15 Prozent beweglichen Fuss ist Autofahren NICHT MÖGLICH. Man stellt sich also dumm. Zudem KANN ich auch gar nicht arbeiten... Ich möchte mein Leben wieder in den Griff bekommen, werde aber wieder auf den Boden gedrückt.
Wie kann ich jetzt ohne dieses Gutachten beweisen, dass ich Autofahren kann?

Recht, Autofahren, Behinderung, Behörden, Auto und Motorrad
Wie sollte man am besten einen Äußerungsbogen bei Ladendiebstahl ausfüllen?

Ich habe letztens einen Ladendiebstahl begangen im Wert von 2,50 Euro und ich bereue es wirklich zutiefst. Ich hatte einfach nicht mehr genug Geld dabei und hab gedacht es würde niemanden schaden wenn ich diese Sache einstecke. Es war echt dumm von mir und ich werde sowas nie wieder tun, das steht schon mal fest.

Der Detektiv hatte mich erwischt und gesagt ich müsse eine Strafe von 75 Euro zahlen und dass ich von der Polizei noch einen Brief kriegen würde. Da ich kein Geld gehabt habe konnte ichs auch nicht zahlen und der meinte dann das würde man dann mit der Polizei regeln. Jetzt habe ich auch einen Brief erhalten mit einem Äußerungsbogen mit mehreren Sachen zum ankreuzen. Ich persönlich würd die Straftat jz einfach zu geben und deutlich machen dass es mir sehr leid tut.

Dann gibts aber noch eine zusätzliche Option in der es heißt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Ich bin erst 19 Jahre alt und habe nur einen Minijob mit dem ich 450 Euro monatlich verdiene. Deswegen würde ich gerne wissen wie hoch so eine Geldauflage wäre. Und was ist eigentlich jetzt mit diesen 75 Euro, die ich noch zu zahlen hab? Sind die in dieser Geldauflage enthalten oder sind das zwei verschiedene Sachen? Ich bin gerade so verzweifelt und überfordert mit dieser Sache. Vielleicht kann mir einer von euch helfen..

Geld, Polizei, Jugendliche, Recht, Anwalt, Gesetz, Behörden, Gesetzeslage, Strafrecht
Darf ein Beamter Geburtsort im Personalausweis umändern?

 Wir sind eine 4 köpfige Aussiedler Familie und sind vor über 30 Jahren aus OS - Polen nach Deutschland gekommen.

Von Anfang an haben wir in unserem Personalausweis den Geburtsort auf Deutsch geschrieben gehabt, so wie es auch in unserem Registrierschein, Vertriebenen Ausweis, Pass, Beglaubigten Übersetzungen von unserem Urkunden und allen anderen wichtigen Dokumenten (Versicherungen, Sparkassen, Grundbuch, Kaufverträge, Führerscheine, Fahrzeugscheine, Schul- und Arbeitszeugnisse etc.) steht

Seit über vier Wochen können wir unseren Personalausweis nicht beauftragen, weil ein Beamter  den Geburtsort auf polnisch  ändern möchte und nicht wie seit über 30 Jahren auf deutsch

Wir befürchten mit der Änderung erhebliche Probleme, da alle unsere Dokumente danach falsch sind und geändert werden müssten? 

Der Beamter misachtet unseren Registrierschein und Vertriebenen Ausweis. Er ist der Meinung dass im Registrierschein jeder schreiben konnte was er will, was gar nicht Stimmt!

Eine Beglaubigte Neuübersetzung von unseren Urkunden interessieren ihn auch nicht, obwohl dort die polnische und deutsche Bezeichnung des Ortes steht.

Er besteht darauf Geburtsort nur auf Polnisch zu schreiben.

Alle unsere Verwandten und Bekannten in verschiedenen Bundesländern haben, so wie wir bis jetzt, den Geburtsort auf deutsch geschrieben. Haben die Bundesländer andere Gesetze wie wir ?

Wir sind schon verzweifelt und mit dem Nerven fertig.

Ist es ein Gesetz, das der Beamter uns das antun kann???

oder ein Gesetz der das umgehen kann ???

Gibt es einen Bestandsschutz oder ähnliches?

Welche Behörde kann uns evtl. Hefen?

Vielen Dank für die aufmerksamkeit

 

Personalausweis, aussiedler, Behörden, Gesetzeslage, Problemlösung

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