Vornamen ändern (2 Buchstaben) ; wichtig!

Hallo Leute. Zuerst möchte ich bitte nur ernst gemeinte Antworten mit einer Begründung bekommen, da mir diese Frage wichtig ist.

Also, ich trage seit 18 Jahren den Namen "Yasmina" und hasse (!) meinen Namen. Ich konnte mich nie damit identifizieren, leider muss ich den Namen noch tolerieren, solange ich noch Schülerin bin. Wenn ich gerufen werde, zuck ich gleich zusammen, ich fühle mich gar nicht wohl mit diesem Namen und das habe ich auch nie.

Ich wollte schon immer Jasmin oder Jasmine heißen, ja manche denken sich jetzt, wie bescheuert ist denn das wegen einem Buchstaben! aber es ist eben so! und möchte das auch nicht weiter begründen. Ich bin nicht stolz diesen Namen bekommen zu haben und erst recht nicht auf meine Eltern, da ich bei meiner Pflegemutter lebe, mit meiner Mutter seit Jahren keinen Kontakt mehr habe und meinen Vater selten sehe! Noch ein weiterer Grund: In 1 und halb Jahren werde ich im Ausland studieren gehen und auch was internationales studieren. Da mein Name nicht international ist / klingt wollte ich auch den Buchstaben "J" und kein "A" hintendran haben. Ich möchte auch auswandern später und somit würde das mehr Sinn machen, da man in den Namen in andere Länder nicht aussprechen kann.

Kurz gesagt: Kann ich 2 Buchstaben in meinem Vornamen ändern? bzw. wird das als richtiger Grund angesehen (Ich zweifle etwas dran) ?!

und ich möchte es wirklich! auf meinem Personalausweis etc. pp.! Keinen Spitznamen oder mich mit "falschem" Namen vorstellen.

Hab auch im Internet gelesen das manche sich auch einen Buchstaben ändern lassen haben hier, aber man soll ja nicht alles glauben... Hoffe jemand weiß darüber Bescheid!

Danke im Voraus & LG!

Name, Gesetz, Behörden, Namensänderung
Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

Hallo meine Besten, mal wieder eine Frage zum Staatsapparat BRD.

Ich bin verwarnt worden wegen eines kleineren Delikts (passiert schonmal). Habe natürlich Einspruch eingelegt und diesen an die Sachbearbeiterin addressiert und nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist. Aber das war jetzt nur die Backgroundstory. Meine eigentliche Frage ist diese:

  • Ich habe den Bußgeltbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

  • Meine Antwort habe ich an diese Frau gerichtet ("Hallo Frau XYZ")

  • Darauf habe ich eine Antwort bekommen von einem "Herrn ABC", der schrieb "(...) Ihren Brief vom 15.07. habe ich erhalten (...)" so nach dem Motto, unterschrieben "Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag,Herr ABC".

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun. Da würde mich interessieren ob man hier eine Vollmacht verlangen darf. Ich denke das ist aber durch irgendwelche Gesetze geregelt auf die die Behörde verweisen könnte.

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!? Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Kann man auf der Grundlage darauf bestehen, Antworten von Frau XYZ und niemand anderem zu bekommen?

Post, Amt, Behörden, BGB, HGB, öffentliches Recht, Staat, Vollmacht, Briefgeheimnis

Meistgelesene Beiträge zum Thema Behörden