Verdienen Lehrer schlechter als Ingenieure?

Ich mache grad meinen Ba. Sc Elektrotechnik und bin immer noch am überlegen im Master den Berufsschullehrer zu machen.

Neben einigen anderen Überlegungen ist der wirtschaftliche Aspekt natürlich auch immer ausschlaggebend.

Ob in der Uni, von Freunden oder Bekannten: Ich höre immer, als Ingenieur verdienst du viel mehr als als Lehrer, werd lieber Ingenieur.

Jetzt habe ich mir mal die Zahlen angeguckt die das Internet ausspuckt und bin etwas erstaunt.

Laut Inet verdienen Ingenieure zwischen 45-48 Tausend Euro Brutto im Jahr als Einstiegsgehalt. Das Gehalt pendelt sich dann nach Berufserfahrung bei ca 60k Brutto ein. So der Durchschnitt.

Als Lehrer verdient man nach dem Referendariat A13+ (unverheiratet, keine Kinder) was etwa 48k Brutto sind. Wobei man als Beamter dann auch weniger Steuern zahlen muss (Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung fallen ja weg, ca 10% weniger Steuerbelastung). Die Gehaltsentwicklung ist bei Lehrern etwas schleppend und wird erst mit den Jahren höher bis max 60k bei A13+. Weiterqualifizierungen zu Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor sind zwar alle möglich, aber nach dem was ich gehört habe werden die Posten eher willkürlich vergeben. Ggf wären dadurch noch bis 70k machbar.

Das sind jetzt alles etwas nackte Zahlen und mir fehlt da etwas der Bezug hinter. Wie sind die Gehaltsentwicklungen wirklich. Wo sind Vor- und Nachteile. Stimmen die Zahlen aus dem Inet überhaupt?

Ich freue mich über jede Anmerkung und Auskunft. Grade wenn ihr Lehrer oder Ingenieure seid, würde ich mich über eine Einschätzung freuen.

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Entlassung Beamter auf Widerruf mögliche Konsequenzen?

Guten Abend geehrte Community

Ich stehe möglicherweise vor einem Chaos und bin aufgrund meiner beruflichen Situation auf eure Antworten wirklich angewiesen;(

Momentan absolviere ich seit knapp zehn Monaten eine Ausbildung und bin Beamtenanwärter im mittleren Dienst. Leider bin ich gleich zu Beginn des Vorbereitungsdienstes durch probleme mit gewissen Vorgesetzen anhand einer aüßerst schlechten Beurteilung negativ in Erscheinung getreten. Daraufhin wurde mir von seitens der Behörde mitgeteilt, das man das ganze weiterhin intensiv beobachten würde und mich mit anderen Worten quasi vor die Tür setzen würde, wenn ich die Erwartungen, die an mich gestellt werden nicht erfüllen sollte.

Nun ist es so, dass ich meinen ersten Teil der Zwischenprüfungklausuren geschrieben habe und ich trotz guter Vorbereitung mir vom Bauchgefühl ziemlich sicher bin, für diese Klausur eine 5 oder 6 zu bekommen, da ich einen Blackout hatte. Ich wirke dadurch extrem angespannt und hatte bereits eine schlechte Ausgangspostion. Jetzt ist es so das ich mir über alle möglichen Konsequenzen berechtigte gedanken machen muss, zu diese zählen unter anderem meine Entlassung da ich Beamter auf Widerruf bin. Meiner größten Sorge sehe ich aber etwas anderem entgegen und zwar soll es üblich sein, das Behörden generell den Anwärtern nahe legen, sie sollten doch freiwillig von selbst aus dem Vorbereitungsdienst ausscheiden, um somit die unter Auflagen gewährten Anwärtersonderzuschläge im vollen umfang dann anschließend zurückfordern zu können. Ich habe zudem vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst eine derartige Vereinbarung unterschrieben in dem es heißt: Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn die Anwärterin oder der Anwärter nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt.Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die die Beamtin, der Beamte, die frühere Beamtin oder der frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich für jedes nach Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel

Worauf kann ich mich im falle des nicht bestehens der Zwischenprüfung einstellen? In diesem Gesetzestext ist von "nicht vor dem Abschluss" des Vorbereitungsdienstes und dem schuldhaftem nichtbestehen der Laufbahnprüfung die Rede, heißt das etwa das ich für all die Monate die Bezüge zurückbezahlen muss, selbst wenn ich keinen Antrag auf meine eigene Entlassung stelle und mich weigere freiwillig aus dem Vorbereitungsdienst auszuscheiden? Muss ich einer Rückforderung des Anwärtersonderzuschlages auch fürchten, wenn die Behörde mich entässt?

Ich bitte um Hilfe

viele grüße Olaf

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