Lehrer werden trotz diebstahl?
Ich habe als ich 15 war mal in einem Laden aus Dummheit Klamotten geklaut. Kann ich trotzdem verbeamtet werden und Lehrer werden ?
3 Antworten
Bis du anfängst wäre das aus deinem Führungszeugnis wieder raus. Gleichzeitig ist das BZR im Regelfall nur für die Staatsanwaltschaft einsehbar, womit auch dies nicht der Verbeamtung entgegenstehen würde.
Da es sich um Ladendiebstahl handelt und nichts weiter zu einem Strafrahmen gesagt wurde, gehe ich davon aus, dass es sogar eingestellt wurde. Dementsprechend brauchst du dir wirklich keine Gedanken darüber machen. Es sollte nur nichts folgen.
Kommt darauf an, was du danach alles angestellt hast.
Na - dann wird auch nichts im erweiterten Führungszeugnis stehen, das du für die Einstellung benötigst.
wegen so einer "kleinigkeit" wird dir da nichts passieren.. also wird deinem beruflichen Werdegang nichts entgegenstehen.
und so eine Strafttat wird, soweit ich weiß, mit deinem 21 Lebensjahr eh gelöscht... Da der Gesetzgeber für so einen Fall sagt.
Es dürfen keinem Jugendsünden im beruflichen Werdegang nachstehen.
Es gibt Tilgungsfristen für BZR und Führungszeugnis in § 34 BZRG und in § 46 BZRG. Aber kein spezielles Datum wie das 21. Lebensjahr. Sonst wäre das ja indirekt ein Freifahrtschein bis zum 21. Lebensjahr richtig die Sau rauszulassen.
Naja nichts