Lehrer werden trotz diebstahl?

3 Antworten

Bis du anfängst wäre das aus deinem Führungszeugnis wieder raus. Gleichzeitig ist das BZR im Regelfall nur für die Staatsanwaltschaft einsehbar, womit auch dies nicht der Verbeamtung entgegenstehen würde.

Da es sich um Ladendiebstahl handelt und nichts weiter zu einem Strafrahmen gesagt wurde, gehe ich davon aus, dass es sogar eingestellt wurde. Dementsprechend brauchst du dir wirklich keine Gedanken darüber machen. Es sollte nur nichts folgen.


queenjess 
Beitragsersteller
 04.05.2017, 15:35

dankesehr!!

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Kommt darauf an, was du danach alles angestellt hast.


queenjess 
Beitragsersteller
 04.05.2017, 06:34

Naja nichts

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Apolon  04.05.2017, 18:14
@queenjess

Na - dann wird auch nichts im erweiterten Führungszeugnis stehen, das du für die Einstellung benötigst.

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wegen so einer "kleinigkeit" wird dir da nichts passieren.. also wird deinem beruflichen Werdegang nichts entgegenstehen. 

und so eine Strafttat wird, soweit ich weiß, mit deinem 21 Lebensjahr eh gelöscht... Da der Gesetzgeber für so einen Fall sagt. 

Es dürfen keinem Jugendsünden im beruflichen Werdegang nachstehen. 


Looschbeck  04.05.2017, 12:23

Es gibt Tilgungsfristen für BZR und Führungszeugnis in § 34 BZRG und in § 46 BZRG. Aber kein spezielles Datum wie das 21. Lebensjahr. Sonst wäre das ja indirekt ein Freifahrtschein bis zum 21. Lebensjahr richtig die Sau rauszulassen.

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