Ich bin aus dem beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis gewechselt. (Auf Antrag, nach beendigung des Anwärterdienstes) Ich hatte noch einige Urlaubstage vorher. Kann ich diese mitnehmen? Es ist ja der selbe Arbeitgeber und ich hatte vorher nicht die Möglichkeit den Urlaub zu nehmen.Weiß jemand vielleicht eine Rechtsgrundlage dazu?
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