Bewerbung in andere Besoldungsgruppe?
Wenn ich mich selbst in der Probezeit befinde in A6 besoldet. Kann ich mich dann um eine Stelle in A8 (anderes Bundesland) bewerben?
7 Antworten
Ja. das geht, die Probezeit innerhalb einer Laufbahngruppe wird mit übernommen. Wenn die Probezeit beendet ist, kann die Verbeamtung vorgenommen werden. Die gesundheitlichen Voraussetzungen müssen vorhanden sein. Es gibt seltene Ausnahmen.
Es kann sogar sein das die Neue Verwaltung dem Zustimmt einen Lehrgang zum gehobenen Dienst zu machen. (Oft aber 50-50% halb dienstl. halb auf Privat.)
Wünsche dir viel Glück und Erfolg.
Mit Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Im Normalfall ist dies eigentlich nicht möglich, wobei man dann sicherlich nochmal genauer in die regionale / landesrechtliche Gesetzgebung schauen müsste- da bundesweit nicht alles gleich geregelt ist. Mit ziemlicher Sicherheit wird das aber nicht möglich sein.
Da die Besoldungsgruppen A6 und A8 in dieselbe Laufbahngruppe einzuordnen sind dürfte das grundsätzlich kein Hindernis sein.
Die Frage ist nur, ob Du dann als erfolgreiche Bewerberin und Planstelleninhaberin sofort nach A8 bezahlt wirst oder erst Deine Zeit mit der A7 "absitzen" musst.
Mit dem Landesrecht in den verschiedenen Bundesländern kenne ich mich nicht aus.
Steht in der Stellenausschreibung, dass Probezeitbeamte zugelassen sind für das Bewerbungsverfahren? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Kann ich mich dann .....bewerben?
Ob du das kannst, weiß ich nicht. Ich könnte das. Bewerben kann man sich immer auf eine andere Stelle.
Du verlässt damit nicht die Laufbahn "Mittlerer Dienst". Bewerben ist immer möglich. Man muss die Laufbahn nicht durchlaufen haben, um eine höher dotierte Stelle in der selben Laufbahn antreten zu können. Aber die Bedingungen für die Bewerbung stehen in der Stellenausschreibung.
doch in der Regel schon:
§ 9 Ämter der Laufbahnen
(1) Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus
Anlage 1. Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Auswärtigen
Dienstes verliehen werden.
(2) Die Ämter der Bundesbesoldungsordnung A sind regelmäßig zu durchlaufen.
Der mittlere Dienst endet mit A8, der gehobene fängt bei A9 an. Zumindest in meiner Laufbahn war das so, und ist noch so.
@ wiki Also eigentlich endet der mittlere Dienst mit A9 und der gehobene beginnt dort ist ein Überlappungsamt. Wenn das bei dir anders ist/war würde ich interessenhalber gerne mal wissen wo und in welcher Laufbahn ?
und sollte deine Antwort etwas mi der meinen zu tun haben, so verstehe ich den Bezug nicht ?
Es geht lediglich darum ob ich in einer anderen Besoldungsgruppe auch arbeiten kann wenn ich die Stufen nicht durchlaufen habe.