Kriminalpolizei - Gehalt?

Hallo liebe Leser!

Momentan befinde ich mich in der Berufsorientierung und habe größeres Interesse an der Kriminalpolizei und dem dazugehörenden Studium (geh. Dienst, Kriminalkommissar). Mein Abitur werde ich vermutlich mit einem Schnitt von 1,3 - 1,7 abschließen.

Auch habe ich mich ausgiebig über die Besoldung eines Beamten im g.D erkundigt und habe das Grundprinzip an sich verstanden. (Beginnend A9 und dann im 2-4 Jahres Rythmus Aufstieg in der ErfahrungsStufe.)

Jedoch würde mich interessieren, inwiefern man auch wirklich Aufstiegschancen in den einzelnen Berufsgruppen hat (Kommissar -> Oberkommissar) und ab wann man, bei guten Leistungen, IM SCHNITT mit dieser Beförderung rechnen kann?

Auch kenne ich mich absolut nicht mit Zulagen etc. aus, was die letzendlichen Gehaltsvorstellungen natürlich verfälscht.

Um meine Vorstellungen von einem späteren Gehalt kurz darzustellen. Nach Abzügen würde ich vor dem Erreichen der 30 Jahre Marke gerne ein Gehalt von c,a ~3k Netto erreichen. Diesen Anspruch habe ich angesichts meines gewünschten Lebensstils einfach an mich selber. Und dennoch, bevor sich genau darüber aufgeregt wird, ich würde den Job NIEMALS wegen des Geldes machen oder nicht machen. Ich versuche nur ein Bild meines späteren Lebens zu haben, angesichts meiner zukünftigen finanziellen Lage.

Wenn ihr genau diese Frage beantworten könntet, lasst doch sehr gerne eine Antwort da! :) Mir würde das enorm helfen!

LG

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Willkürliche Abrechnung bei Privatversicherten... dürfen Ärzte ohne Zustimmung unkomform mit der GOÄ abrechnen, sodass die PKV die Kosten nicht übernimmt?

Konkreter Sachverhalt:
Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch privatversichert. (Alles andere wäre einfach wesentlich teurer, da ich ansonsten über 450€ in der GKV zahlen müsste.)

Eine Arztrechnung habe ich, wie das so üblich ist, selbst gezahlt.
Nach 10 Monaten - also kurz bevor die Verjährung drohte - habe ich die Rechnung bei der Beihilfestelle eingereicht. Dort teilte man mir mit, dass ein Posten nicht erstattungsfähig ist, da dieser nach GOÄ so nicht neben dem anderen hätte berechnet werden dürfen.
Bei der PKV habe ich die Rechnung nie eingereicht - wegen der Beitragsrückerstattung, die mir zusteht, wenn ich in einem Jahr leistungsfrei bleibe.

Der Arztpraxis, die die Leistungen noch selber abrechnet, schrieb ich eine Mail, in der ich den Sachverhalt ausführlich schilderte und bat um Überprüfung. Reagiert wurde (natürlich) nie.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:
Ist der Rahmen der GOÄ für privatversicherte auch maßgeblich? Sicher kann auf individuelle Vereinbarung hin auch etwas anderes vereinbart werden - aber doch sicher nicht einfach so.
Sonst könnte - um das mal zu überspitzen - ein Arzt ja auch sagen, er rechnet für ein 10-Minütiges Gespräch 20.000€ ab, die die PKV/ Beihilfe natürlich nicht übernimmt... hat der Privatversicherte dann einfach Pech gehabt?

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