Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen. 2 Alleinerziehende wollen zusammenziehen?

Hallo, ich habe eine Frage zum Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen usw.. Meine Parternin und ich sind jeweils alleinerziehend. Ich mit meinem 11 jährigem Sohn (voll berufstätig). Sie mit 11 jähriger Tochter und 5 Jährigem Sohn (befristet berufstätig). Ich bin geschieden. Meine Partnerin nicht und wird es auch nicht in naher Zukunft , da der Noch-Ehemann im Ausland lebt und sich quer zur Scheidung stellt. Wir tun alles, dass es schnell voran geht, aber diese Mühlen mahlen langsam. Der Noch-Ehemann ist der eingetragene und leibliche Vater der Kinder meiner Partnerin.

Wie sieht das aus, wenn wir zusammen ziehen? Bleiben wir trotzdem rechtlich alleinerziehend? Müssen wir die Steuerklassen wechseln? Geht das überhaupt, da ja der Noch Ehemann meiner Partnerin nicht zu greifen ist und auf nichts schriftliches antwortet.

Jetzt kommt noch hinzu, dass ein gemiensamses Kind (von uns beiden :-) ) unterwegs ist...Dieses Kind wird ja auch erstmal dem NochEhmenann zugeschrieben bzw auf ihn eingetragen und dagegen können wir uns auch gar nicht wehren (deutsches Recht) bis die Scheidung endlich durch ist. Aber ich denke, dass das nochmal ein anderes Thema ist....

Wir sind momentan bürokratisch ien ein wenig überfordert... Steuerklassen / Elterngeld für Partnerin benatragen/ nur befristeter Arbeitsvertrag der Partnerin bis 09/16 Was danach?. Kind wird nicht auf mich eingetragen... und und und....

Habt ihr ein paar Tipps, was man alles beachten muss oder machen kann?

Vielen Dank

Wohnrecht, Steuern, Baby, Trennung, alleinerziehend, Ehe, Elterngeld, Steuerklasse, Steuerrecht

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