1 Jahr nicht auf Ausbildungsplatz beworben?

Ich habe gelesen, dass Schulabgänger zwischen 5-8 Bewerbungen schreiben müssen um an einen Ausbildungsplatz zu kommen. Teilweise auch bis zu 20 Bewerbungen um auch in Betriebe zu kommen, die sehr beliebt sind.

Ich versuche seit Oktober 2016 in Ausbildung zu kommen. Und ich bin jetzt wieder 6 Monate schon ohne Job und gammel zuhause. Ich hatte einen relativ schlechten Fachabiturschnitt (3,3). Ich habe mich letztes Jahr im Januar/Februar beworben und mehrere Vorstellungsgespräche da ich jeden dritten Tag eine Bewerbung verschickt habe.

Jetzt gammel ich schon wieder 6 Monate zuhause herum und schicke hier und da pro Woche 2 Bewerbungen für Jobs raus, bekomme aber keine Stelle auch nicht für einen Job.

Ich bin jetzt 29 und immer noch ohne Ausbildung. Meint ihr dass ich Erfolg habe wenn ich 20 Bewerbungen pro Monat verschicke?

Ich versuche auch immer noch in alle möglichen Bereiche reinzukommen.

Aber 20 Bewerbungen im Monat habe ich auch noch nie verschickt.

Laut Statistik klappt es aber mit dem Ausbildungsplatz bei Schulabgängern nach 5-20 Bewerbungen zu 80%. Aber ein wichtiges Kriterium ist auch das Abschlusszeugnis und der Schnitt.

Das habe ich bisher immer mitgeschickt mit wenig Erfolg.

Ich bin insgesamt nach der Schule 5 Jahre zuhause gewesen (arbeitslos und psychisch erkrankt)

Also ich habe da eine grosse Lücke und 3 Jahre war ich insgesamt am arbeiten (inklusive FSJ).

Jetzt habe ich wieder eine 6 Monatige Lücke.

Was kann ich tun? Soll ich darauf hoffen, dass es nach 20 Bewerbungen dann mit dem Ausbildungsplatz endlich klappt? Und soll ich das Fachabiturzeugnis mal rauslassen? Ich habe ja auch andere Zeugnisse. Aber so wirklich lange habe ich nach der Schule ja nicht gearbeitet.

Was kann ich tun?

Ich glaube stark meine Bemühungen reichen einfach noch nicht. Und das ich 20 Bewerbungen pro Monat abschicken sollte.

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Als Rechtsanwaltsfachangestellte Zum Steuerberater?

Hallo, ich möchte mich gerne einfach mal informieren und hoffe, dass hier womöglich jemand ist, der diesen Weg bereits gegangen ist.

Ich werde jetzt in drei Monaten bei einer Lohnsteuerhilfe anfangen. Nach nun 6 Jahren (ohne Ausbildungszeit) bin ich langsam einfach fertig mit Rechtsanwälten. Ich gehöre leider zu denen, die keine gute Erfahrungen bei solchen sammeln konnte als Arbeitgeber. Ich möchte jetzt von Kanzleien wegkommen als kleine Rechtsanwaltsfachangestellte . Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass man mit meinem Beruf ebenfalls den Steuerberater lernen kann. über den Umweg, vorher noch den Steuerfachwirt zu lernen. Zum Glück steht dort drin, dass mein Abschluss zur Rechtsanwaltsfachangestellten ebenfalls zählt. Jetzt steht bei der Zulassung etwas von:

Eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf (z.B. als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau) und danach eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis

Für mich ist das jetzt nicht ganz klar. Wird die Zeit, die ich als Refa schon arbeite, dazugezählt (einschlägige Berufspraxis) oder muss ich jetzt bei der Lohnsteuerhilfe noch 5 Jahre Berufserfahrung sammeln, bevor ich die Weiterbildung machen kann? Also was bedeutet hier „einschlägige Berufspraxis“ ?

Ich denke etwas an meine biologische Uhr (bitte nicht lachen). Ich bin 26 Jahre alt und für mich ist es wichtig, wenn kinder, dann bis spätestens 34. Ich höre von allen Steuerberatern, mach die Prüfung vor der Familienplanung ! Ich bin der Meinung, wenn ich jetzt schon weiß dass ich es lernen will, kann ich mir ja jetzt schon Lektüre zum lernen besorgen. Natürlich ist es ohne Schulung nicht einfach aber trotzdem kann man schon anfangen, sich vorzubereiten. Und wenn man genug Zeit hatte für die Vorbereitung, sollte die Prüfung doch wie jede andere zu meistern sein oder nicht? Also wieso fallen so viele durch? Wird nicht genug gelernt oder sind die Prüfungen zum Steuerberater wirklich so beinah unmöglich zu bestehen?

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Herzliche Grüße aus dem Niederrhein.

Steuerberaterprüfung bestanden 0%
Steuerberaterprüfung nicht bestanden 0%
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