Was haltet ihr vom Verstümmelungsparagraphen § 1631d BGB?

Was haltet ihr von dem Verstümmelungsparagraphen? Ist es nicht völlig krank, dass es legal ist Kinder vorsätzlich zu verstümmeln?

Betroffene können sich nicht wehren, müssen aber das ganze restliche Leben damit leben. Ich rede nicht von medizinisch notwendigen Eingriffen, sondern weil es den Eltern gefällt das Kind zu verstümmeln.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Völlig krank - sollte abgeschafft & unter Strafe gestellt werden 78%
Es ist das Recht der Eltern ihre Kinder zu verstümmeln 15%
Mir egal, ich hätte nichts dagegen verstümmelt zu werden/sein 3%
Gut - Kinder sollen verstümmelt werden 3%
Geht so, mich betrifft es ja nicht 1%
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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von den Plänen zur Einführung der „Verantwortungsgemeinschaft“?

Es hört sich an wie das Paradebeispiel eines komplexen deutschen Wortes und soll 2025 eingeführt werden – die Verantwortungsgemeinschaft. Abgesichert werden sollen dadurch Alleinstehende, die Verantwortung füreinander nehmen.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann

Es soll ein „Angebot für andere Nähebeziehungen“ sein, aber definitiv keine Alternative zur Ehe. Geplant ist, dass Alleinstehende, die füreinander dennoch dauerhaft Verantwortung übernehmen wollen, sich im Alltag besser unterstützen können. Dieses Modell soll möglich sein für zwei bis sechs Menschen, wenn diese beispielsweise zusammen wohnen und sich notfalls gegenseitig helfen wollen. Wichtig dabei ist das Bestehen eines persönlichen „Näheverhältnisses“. Allerdings soll das staatlich nicht kontrolliert werden. Beurkundet werden soll diese „Verantwortungsgemeinschaft“ notariell und vieles vereinfachen – etwa das Auskunftsrecht gegenüber Ärzten oder andere Vertretungsfragen. Buschmann sieht in diesem Modell die Möglichkeit der Schaffung eines symbolischen Mehrwerts und eine Vereinfachung der bürokratischen Abläufe.

Die „Verantwortungsgemeinschaft“ soll allerdings keinerlei steuerliche oder erbrechtliche Auswirkungen haben – auch das Eltern-Kind-Verhältnis soll davon unberührt bleiben. Sofern eine solche Gemeinschaft allerdings beendet wird, soll es möglich sein, einen Vermögensausgleich zu regeln.

Reaktionen aus der Politik

Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, empfindet das Gesetz für überflüssig. So sei es absolut unnötig, ein neues, kompliziertes Rechtsinstitut für Alleinstehende zu schaffen, die im Alltag Verantwortung füreinander übernehmen wollten, da sie dies ja bereits könnten. Er befürchtet außerdem, dass durch dieses Gesetzt indirekt auch Vielehen anerkannt werden könnten.

Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann, begrüßt das Vorhaben. Er sieht darin besonders auch einen Fortschritt für queere Menschen – ihre Wahlfamilie könne dadurch rechtlich abgesichert werden.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagiert positiv auf das Vorhaben. Es sei ein richtiger Schritt, denn in den vergangenen Jahren haben sich nicht nur die Lebensumstände, sondern auch Partnermodelle und Familiensysteme stark verändert, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Verantwortungsgemeinschaft? Ist eine solche Einführung sinnvoll? Wie bewertet Ihr diese im Vergleich zur Ehe? Ist die Ehe – besonders mit den steuerlichen Vorteilen, die es derzeit noch gibt, noch zeitgemäß oder sollte auch hier die gesetzliche Lage neu bewertet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verantwortungsgemeinschaft-buschmann-100.html

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Meinung des Tages: Mit Krankheit in die KiTa oder den Job - verständlich oder unverantwortlich?

Herbstzeit ist standesgemäß Erkältungs- und Grippezeit. Doch dessen ungeachtet schicken viele Eltern ihre Kinder krank in die KiTa. Und auch viele Arbeitnehmer ziehen es häufig vor, mit einer Erkältung das Büro aufzusuchen oder im Home Office zu arbeiten...

Trotz Krankheit in die KiTa

Viele Eltern sind angesichts ihres Jobs auf die KiTa angewiesen. Doch was, wenn das Kind kränkelt und es für den Arbeitnehmer keine Möglichkeit des mobilen Arbeitens gibt? Einige Eltern tendieren in solchen Fällen prinzipiell dazu, das Kind dennoch in die KiTa zu bringen. Verargumentiert wird das Ganze mit der vermeintlichen Stärkung des Immunsystems und der eigenen beruflichen Eingebundenheit. Ganz ähnlich verhält es sich auch im Schulbetrieb, was oftmals eine größere Krankheitswelle unter sämtlichen Kindern und Lehrkräften nach sich zieht.

Für Kinder im KiTa-Alter gibt es in größeren Städten mittlerweile private Betreuungsangebote für Krankheitsfälle. Diese müssen jedoch selbst bezahlt und mindestens einen Tag vorher gebucht werden. Zudem wäre im Krankheitsfalle dann eine fremde Person in den eigenen vier Wänden.

Veränderte Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt

Noch vor wenigen Jahren noch war es in der Berufswelt keine Seltenheit, wenn sich Kollegen sichtbar krank ins Büro geschleppt haben. Die Gründe dafür waren vielfältig: Die Angst davor, wichtige Projekte nicht mehr zuende zu bringen, die Kollegen im Stich zu lassen oder generell schlecht in der Arbeit wahrgenommen zu werden. Und oft war es auch die Sorge davor, dass sich zu viele Krankheitstage negativ auf eine mögliche Übernahme, kommende Gehaltsverhandlungen oder die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auswirken könnten. Und mit Blick auf das inzwischen gängige Home Office neigen viele Arbeitnehmer inzwischen sogar häufiger dazu, krank zu arbeiten, anstatt eine Krankmeldung einzureichen.

Unsere Diskussionsanreize für Euch:

  • Habt Ihr Verständnis dafür, wenn Kollegen krank zur Arbeit kommen, oder findet Ihr das unverantwortlich?
  • Wie viel Kranksein darf man seinem (beruflichen) Umfeld zumuten? Ist eine Erkältung bereits eine Grenze?
  • Wie viel Druck verspürt Ihr von eurem Arbeitgeber, auch krank zu arbeiten und wie geht Ihr damit um?
  • Sollten berufstätigen Elternteilen vom Arbeitgeber mehr Flexibilität / mögliche Krankheitstage eingeräumt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Meinung des Tages: Eine weitere Empfehlung zur Corona-Impfung. Wie steht Ihr dazu?

Der Sommer neigt sich rasant dem Ende zu, es wird kälter, viele Menschen haben Schnupfen, Grippe - oder doch (wieder) Corona.

Karl Lauterbach wirbt nun für eine weitere Impfung. Sowohl Risikogruppen als auch Menschen über 60 wird empfohlen, eine Auffrischungsimpfung durchführen zu lassen.

Impfinteresse ist niedrig

Seit etwas mehr als zwei Wochen ist der an die Omikron-Variante angepasste Biontech-Impfstoff in Arztpraxen verfügbar.
Doch die Nachfrage in den Praxen bleibt gering, dafür ist die Verunsicherung vieler groß.

Viele Menschen rufen beim Arzt an, aber nicht, um einen Termin für die vierte Impfung zu vereinbaren, sondern weil sie unsicher sind, ob sie sich nochmals impfen lassen sollten. Der Wunsch nach einer Blutabnahme, die die vorhandenen Antikörper testen soll, überwiegt. Viele hoffen, dass noch genügend Antikörper vorhanden sind, sodass eine weitere Impfung nicht mehr notwendig ist.

Wer laut STIKO und Lauterbach einen Booster bekommen sollte

Es ist nicht ganz unkompliziert, herauszufinden, für wen genau die Empfehlung der Auffrischungsimpfung ausgesprochen wurde. Menschen über 60, sowie Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, Pflege- und Gesundheitspersonal, aber auch Angehörige von Risikopatienten wird zur Impfung geraten. Allerdings nur, wenn sie nicht innerhalb der letzten zwölf Monate bereits geimpft wurden oder eine Covid-19-Infektion hatten.

Unklar ist nach wie vor, wie die allgemeine Empfehlung für Menschen unter 60 aussieht - Lauterbach möchte deshalb, dass klare Ansagen für alle Altersgruppen erscheinen

Viele Impfdosen können nicht geimpft werden

Eine weitere Problematik für Arztpraxen besteht darin, dass derzeit der angepasste Impfstoff nur in Sechserdosen verfügbar ist. Wird das Fläschchen angestochen, so muss es innerhalb von 12 Stunden verbraucht werden. Doch in vielen Arztpraxen gibt es schlichtweg nicht die entsprechende Nachfrage. Die Praxen müssen also entweder immer mindestens 6 Impfungen am Tag durchführen oder übrig gebliebene Dosen wegwerfen. Daraus resultiert, dass oft nur Sammeltermine möglich sind, eine spontane Impfung also nicht umgesetzt werden kann. Für Arztpraxen ein organisatorischer Mehraufwand, weshalb auf Einzeldosen gedrängt wird.

Empfehlung zum Tragen von Masken

Innerhalb der Gesellschaft ist die Meinung zum Maskentragen nach wie vor zwiegespalten. Der Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen rät nun dazu, in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, wieder Mundschutzmasken zu tragen. Die Corona-Fallzahlen sollen laut ihm zudem nun wieder genauer im Auge behalten werden, um gegebenenfalls frühzeitig handeln zu können.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht ihr zur Booster-Impfung? Befürchtet ihr, dass eine neue Corona-Welle kommen wird? Sollte die Maskenpflicht wieder eingeführt werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/corona-impfungen-204.html
https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-impfung-impfsaison-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/dahmen-corona-masken-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/lauterbach-corona-impfung-101.html
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Neuer-Corona-Impfstoff-verfuegbar-Lauterbach-raet-zu-Auffrischung,lauterbach450.html

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