keine Pause möglich

Ich arbeite in einer Bäckerei als Verkäuferin, die Besetzung ist 1/1. D,h, die Kollegin und ich wechseln uns in den Schichten (07-13 Uhr / 13-20 Uhr) regelmäßig ab. In der jeweiligen Schichtzeit sind keine Pausen möglich,da ich ja alleine bin und den Laden ja nicht alleine lassen kann. Außerdem kommen ja ständig Kunden. Bis vor kurzem war es so,daß ein höherer Mitarbeiter in der Verwaltung der Bäckerei diese sog. "Verstöße" gg. das Arbeitsrecht aus der Lohnberechnung herausgenommen hat,da bei uns ja keine Pausen möglich sind (dies betrifft übrigens mehrere "kleinere" Läden der gleichen Bäckerei, in welchen ebenfalls nur 2 Verkäuferinnen im Wechsel arbeiten. Dieser Mitarbeiter ist nun seit 3 Monaten nicht mehr in der Firma... Bei der letzten Gehaltsabrechnung habe ich dann festgestellt, daß mir diese Pausen -die ich nach dem Arbeitsrecht machen muß,tatsächlich aber nicht machen kann- im Stundenverzeichnis abgezogen, also nicht bezahlt werden. Bei einer Arbeitszeit Mo-Sa und jeden Tag 30 Minuen kommt da schon einiges zusammen.

Meine Frage: Gibt es für solche Fälle (läden,vielleicht sogar speziell Bäckereien), in welchen nur eine einzige Verkäuferin zur Verfügung steht, eine Ausnahmeregelung bezüglich der Arbeits-Pausen? Wenn ja,wo steht das? Zur Info, Auskunft des Betriebsrates: "Hmm...ja......hmmm...mal schauen...hmm"... Das war vor 3 Wochen,nachdem ich das erste Mal den Stundenabzug festgestellt hatte. Seither ist Funkstille... Von der Gehalts-Verwaltung kam nur "...das ist so,ist im Gesetz so vorgeschrieben,ob sie die Pause nun machen oder nicht".... ????

Ich bin jetzt seit fast 15 Jahren in der Firma,aber so etwas ist früher nicht passiert. Nur...die Firma zu verlassen würde quasi Dauerarbeitslosigkeit bedeuten, denn mit meinen 52 Jahren woanders neu anzufangen...ich weiß nicht...

Vielleicht kann mir ja jemand helfen,hat vielleicht selbst soetwas schon erlebt oder kennt die entsprechenden Gesetzestexte,die ich dann der Personalverwaltung vorhalten kann.

Vielen Dank im Vorraus

A.Metzger

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Pause
Wieviel Tage muss man während Wiedereingliederung arbeiten?

Mein Bruder ist nach einem Unfall seit 9 Monaten krankgeschrieben und möchte nun ab August mit einer Wiedereingliederung beginnen. In der Reha hatte man ihm gesagt, dass er nur die Wochentage arbeiten müsste, die er normalerweise auch arbeitet. Er ist im Einzelhandel beschäftigt. Vor seinem Unfall hatte er jeden Montag und jeden 2. Samstag frei. Dies hat sein Arzt auch in den Wiedereingliederungsplan geschrieben. Sein Filialleiter sah das auch so und hat auch schon den Arbeitsplan aufgestellt. Jetzt sollte sein Chef den Plan vor seinem Urlaub noch unterschreiben, doch er weigert sich. Er sagt ihm vorhin am Telefon, bei einer Wiedereingliederung müsse mein Bruder 5 Tage die Woche arbeiten. Dies sei so vorgeschrieben. So lange dies nicht geändert würde, würde er es auch nicht unterschreiben. Wenn mein Bruder die Wiedereingliederung nicht anfangen würden, meinte sein Chef außerdem, dass man ihm dann bald das Krankengeld streichen würde. Der Arzt von meinem Bruder ist von heute an 4 Wochen in Urlaub und dem Vertretungsarzt ist nichts anderes bekannt, als das was meinem Bruder auch schon in der Reha gesagt wurde. Er wollte daher auch keinen neuen Plan aufstellen. Außerdem kennt er auch seinen eigentlichen Arzt sehr gut unt meinte, dass dieser den Plan wohl auch nicht ändern würde. Bei der Krankenkasse haben wir auch schon angerufen, aber da war keiner mehr da, der sich mit dem Thema auskennt. Der zuständige Sachbearbeiter sei auch erst am Mittwochmittag wieder da, eine Vertretung könnte vorher auch keine verbindlichen Auskünfte geben. Das Problem ist, dass der Chef meines Bruders am Donnerstag für 5 Wochen in Urlaub geht und er dann ja nicht mehr die Unterschrift bekommt. Ich hab auch bei mir in der Personalabteilung nachgefragt, aber die hatten auch noch nie etwas von dieser Vorgabe gehört. Bei uns arbeitet man wirklich nur die Wochentage, die man auch in gesundem Zustand arbeitet. An der Länge der Wiedereingliederung (fast 5 Monate), den Stunden oder sonstigen Vorgaben (z.B. kein Klettern auf Leitern) hatte er übrigens nichts auszusetzen. Meine Frage ist nun, ob es wirklich irgendwo eine schriftliche Vorgabegibt, dass man 5 Tage die Woche arbeiten muss bei einer Wiedereingliederung? Im Internet hab ich nichts finden können auch die schnelle und mein Bruder hat im Moment Probleme mit seinem Internetzugang.

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitszeit, Krankengeld, Krankenkasse
Kann ich bei einer Vertrauensarbeitszeit mit sehr viel Überstunden an Brückentage zuhause bleiben?

Hallo.

Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma, in der es laut Arbeitsvertrag eine Vertrauensarbeitszeit auf 40 Wochenstundenbasis gibt. Leider wird laut diesem Vertrag sämtliche Mehrarbeit mit der monatlichen Vergütung komplett abgegolten. Da wir Projekte abwickeln, werden diese 40h permanent überschritten. Im Schnitt liege ich so bei 46h bis 48h die Woche. Zum Abbummeln bleibt leider auch keine Zeit, weil permanent irgendwelche Sachen dringenst erledigt werden müssen.

Als ich meinen Chef neulich fragte, ob ich die Brückentage im Mai zum Abbummeln der Mehrstunden nehmen dürfte, verneinte er es und meinte, wenn ich frei haben wolle, solle ich Urlaub nehmen.

Obwohl es "Vertrauensarbeitszeit" heißt, vertraut uns der Chef nur dahingehend, dass wir permanent neun bis zehn Stunden im Büro sein müssen und auch darüber hinaus per Telefon erreichbar.

Nun meine Frage: Auf dem von mir geführten und bei meinem Chef gesammelten Arbeitszeitnachweisen der letzten Monate sind übelst viele Stunden zuviel darauf. Kann ich mit Verweis an meinem Chef auf die Vertrauensarbeitszeit und des Stundennachweises einfach an einem der Brückentagfreitage zuhause bleiben, ohne dass er mir mit Abmahnung oder Schlimmeren kommen kann? Ich sehe es einfach nicht ein, ihm laufend Mehrarbeit ohne Chance auf eine Gegenleistung zu schenken...

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer kurzfristig dabei weiterhelfen könnte, da der nächste Brückentag schon Ende dieser Woche ist.

p.s.: Ich habe noch nicht gekündigt, aber der Arbeitsvertrag meines nächsten Arbeitgebers ist bereits unterschrieben.

Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitszeit, Brückentag, Mehrarbeit

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