Würdet ihr für 3000 € Brutto als Fachverkäufer unter solchen Arbeitsbedingungen arbeiten, oder eher nicht?

Ich erwähne jetzt erst mal Bedingungen unter Vollzeit. Man müsste täglich von Montag bis Samstag von 7:00 bis 17:00 Uhr arbeiten. Man müsste aber täglich um 6:30 Uhr am Arbeitsplatz sein, um den Arbeitsplatz (Theke einräumen usw.) vorzubereiten. Nach 17:00 Uhr muss erst alles wieder aufgeräumt werden und es kann dann auch mal bis nach 18 Uhr dauern, bis man den Arbeitsplatz verlassen kann. Zwischendrin gäbe es 1 Stunde Pause. Es würden pauschal 10 Stunden pro Tag als Arbeitszeit gezählt werden und das Gehalt wäre auch pauschal.

Also Vollzeit würde man dann von Mo-Sa ab 6:30 am Arbeitsplatz sein und könnte erst gegen 18 Uhr wieder nach Hause. Das Gehalt läge pauschal kontinuierlich bei ca. 3100 € Brutto.

Dann gäbe es noch Teilzeit wo man entweder an 3 Tagen wöchentlich den ganzen Tag arbeitet, oder jeden Tag nur halbtags oder aufgeteilt. Bei halbtags könnte man also entweder schon um 12:30 Uhr gehen, oder erst um diese Zeit anfangen. Das Gehalt würde pauschal bei 1600 Brutto liegen.

In dem Fall hätte man bei Teilzeit eben den Vorteil, weniger Steuern als bei Vollzeit zu zahlen. Ich würde schätzen, dass es bei Vollzeit 2000 € Netto und bei Teilzeit 1200 € Netto wären.

Dann gäbe es noch die Möglichkeit, stundenweise felxibel (Minijob) zu arbeiten. Da müsste man eben immer zur Verfügung stehen und müsste mindestens 60 Stunden im Monat arbeiten. Das Gehalt wäre auch in dem Fall pauschal und würde bei 900 € Brutto liegen.

Natürlich hätte jede Arbeitszeit Vor- und Nachteile. Bei Minijob würde man gar keine Steuern zahlen und bei Teilzeit zumindest nicht so viel wie bei Vollzeit.

Welche Arbeitszeit wäre euch am liebsten / bei welcher Arbeitszeit seht ihr die meisten Vorteile?

Vollzeit 50%
Teilzeit 50%
Minijob 0%
Arbeit, Geld, Gehalt, Arbeitszeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Arbeitszeiten, wie geregelt?

Guten Abend,

ich stelle die Frage für meine Cousine. Sie macht der Zeit eine Ausbildung zur Automobilkauffrau ist aber in Juni fertig. Sie möchte sich jetzt solangsam bewerben da sie in Ihrem Betrieb nicht übernommen werden kann.

Sie hat schon ein Autohaus in aussicht. (Sie kennt es durch gemeinsame Zusammenarbeit mit ihrem Betrieb) Sie suchen dort aktuell auch jemanden.

Jetzt ist es so, das es dort zur Zeit nur 2 Verkäufer gibt. Der Verkauf ist geöffnet von 8 bis 18:30, das sin 10,5 Stunden. mit Mittagspause vl 9,5 Stunden (die man aus erfahrung nicht immer nehmen kann) + Wochenede kommt ja auh noch hinzu vom 10 bis 15 Uhr.

Bei den Stunden werden ja die maximale Stunde Woche und auch (ohne Mittagspause) die höchstarbeitsdauer pro Tag überschritten.

In anderen Autohäusern ist es ähnlich. Wie wird das Arbeitstechnisvh denn jetzt geregelt? Bei großen weiß ich, gibt es eine Art Schicht Dienst, aber wenn es nur 2 Verkäufer gibt ? und dann nur einen für jeweils eine Marke?

Da muss es ja schon ein System geben oder arbeiten die da wirklich 48 Stunden (ohne Samstag) in der Woche+ noch Überstunden?

Bei meiner Cousine ist nur von 9bis 18 uhr auf, und eine Mittagspause, daher kann sie da keinen vergleich ziehen.

Klar ruft sie da vorher an und fragt, aber vl gibt es hier Erfahrungsberichte.

Arbeit, Job, Arbeitszeit, Automobilkauffrau, Automobilkaufmann, Ausbildung und Studium
Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen?

Hallöchen liebe Leute!

Meine Frage ist etwas spezieller. 

Ich habe einen Haupt und Nebenjob (Mini). 

Im Hauptjob arbeite ich neuerdings 40 Std./Woche, 8 Std./Tag, Mo-Fr. 

Im Nebenjob 8 Std./Woche. 

Laut Definition im Arbeitszeitgesetzt darf ich maximal 10 Std. am Tag arbeiten d.h. zusätzlich 2 Std./Tag oder eben ganze 8 Std. am Samstag, da der Sonntag als Ruhetag gilt. 

Als ich meinen Arbeitsvertrag beim zweiten Arbeitgeber (Nebenjob) unterschrieben habe, war ich im Hauptjob als Teilzeiter (30 Std./Woche) angestellt. 

Nun ist es so, dass sich meine Stunden erhöht haben, so dass mein Status nun von Teilzeit zu Vollzeit übergegangen ist. 

Melde ich es dem zweiten Arbeitgeber, würde dies zur Folge haben, dass mich dieser nur noch am Samstag einteilen darf, da 2 Std. an einem Tag nicht realisierbar sind. Dazu ist er nicht bereit. 

Nun zu meiner Frage; 

Vorneweg, ich weiß, es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und ich weiß, ich muss es melden. Das ist auch nicht die Frage. 

Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat?

Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet. 

Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht. 

Wie sieht es aber mit der Versicherung aus? Versichert bin ich ja über meinen ersten AG. 

Hat jemand von euch eventuell Ähnliches durchgemacht?

Nachtrag:

Beide wissen voneinander. Nur weiß der Minijob Arbeitgeber nicht, dass sich meine Stunden erhöht haben.

Nebenjob, Minijob, Arbeitszeit, Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job

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