Folgender Sachverhalt

Vorab: ich suche nur sachliche Auskunft, (Urteile/Gesetze zu dem Thema)

ein ALG1 Empfänger ist seit 6 Wochen krankgemeldet und erhält noch ALG1, was demnächst in das Krankengeld übergeht.

Wenn der Empfänger während der krankschreibung seine bereits davor bestandene (Mini)Selbständigkeit fortsetzt (etwa 300-500 euro Umsatz Monat) , gibt es dann ein Problem bei ALG oder Krankengeld? Bisher wurden die Betriebseinnahmen dem Arbeitsamt gemeldet und entsprechend abgezogen. Aber wie verhält es sich dabei, wenn ein Krankenschein vorliegt?

Muss man die Betriebseinnahmen auch beim Krankengeld nachweisen bzw. wird das auch vom Krankengeld abgezogen?

PS. wenn der Arzt es sogar für gut heißt, dass die Selbständigkeit nebst der Krankschreibung fortgesetzt wird und dies entsprechend attestieren würde, hätte das einen (gesetzlichen) Einfluss